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RAe Saathoff Habe Bühre
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht
Bremer Straße 1, 26135 Oldenburg
Bremer Straße 1, 26135 Oldenburg
Das Arbeitsrecht
Gesetzestexte zum Arbeitsrecht findet man in unterschiedlichen Gesetzbüchern. Da wäre beispielsweise der Mutterschutz, der Mutter und Kind während der Schwangerschaft durch das MuSchG Schutz gewährt wird. Anschließend regelt das BEEG dann die Elternzeit. Es gibt auch gesetzliche Regelungen zur Altersteilzeit oder zur Arbeitsunfähigkeit. Durch das SGB IV sind die Berufsgenossenschaften gesetzlich geregelt. Schon bei nur einem Mitarbeiter ist ein Unternehmen verpflichtet sich bei einer Berufsgenossenschaft zu melden. Als ein weiteres Gesetz ist das MiLoG zu nennen, welches die Regelungen zum Mindestlohn enthält. Für Zeitarbeitsangestellte gibt es übrigens ganz ähnliche Regelungen für den Bereich Lohnuntergrenzen. Überdies gibt es gesetzliche Vorgaben, wenn auch nicht arbeitsrechtlich, für einen möglichen, späteren Aufhebungsvertrag. Für die Prüfung einer Scheinselbständigkeit hingegen reicht ein Blick aus arbeitsrechtlicher Sicht nicht aus, hier muss auch noch sozialrechtlich geprüft werden.
Corona im Arbeitsrecht
Auch das Arbeitsrecht ist von der Corona Pandemie nicht unberührt geblieben und hat einige Übergangsregelungen notwendig gemacht. Da sind zum Beispiel die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes. Außerdem gibt es Übergangsregelungen lt. § 27 BEEG u.a. bezüglich Elterngeld.
Sonderregelungen in Zeiten von Corona
- Ausweitung des Kurzarbeitergeldes
- Dauer des Kurzarbeitergeldes beträgt in Coronazeiten 21 Monate statt zwölf Monate
- Höhe des Kurzarbeitergeldes ist gestiegen
- Sozialabgaben können zu 50% erstattet werden
- Telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt nun bis zum 31.3.2021
- Entschädigungsansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz
- Entschädigungen möglich wegen Betreuung von Kindern oder Angehörigen
- keinen Anspruch auf Entschädigung bei Quarantäne nach Reise in ein Risikogebiet
Der Arbeitsvertrag - alle wichtigen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Frauenhand unterzeichnet Arbeitsvertrag Viele grundsätzlichen Vertragsvereinbarungen regelt der Gesetzgeber durch das Arbeitsrecht. Arbeitsverträge sind unkompliziert zu erstellen, sie erfordern auch keine bestimmte Form. Aber jede vorher getroffene schriftliche Absprache muss später nicht mühsam geklärt werden. Da durch einen seriösen und ausführlichen Arbeitsvertrag mögliche Fragen und spätere Rechtsstreitigkeiten vermieden werden können. Da Arbeitsverträge sehr gut als Vorlage bereitgestellt werden können, ähneln sich Arbeitsverträge in weiten Teilen. Das Arbeitsfeld, Aufgaben, Probezeit, Schichtarbeit, dies und ähnliches ist zu ergänzen und die Angaben der Firma und des künftigen Angestellten müssen hinzugefügt werden. Wichtig ist natürlich die Einigung über Urlaubsanspruch sowie das schriftliche Festhalten des vereinbarten Arbeitsentgeltes, bzw. Gehaltes sowie mögliche Extraleistungen, das Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld etwa. Auch die Zusicherung einer Betriebsrente als wichtige Säule der eigenen Altersvorsorge sollte schriftlicher Bestandteil des Vertrages sein. Ist der Umgang mit privatem Surfen oder Telefonieren am Arbeitsplatz vertraglich geregelt, so gibt es später weniger Streitpunkte. Man kann im Vertrag auch festlegen bis wann man sich krankgemeldet haben muss und im längeren Krankheitsfall, wie die Lohnfortzahlung geregelt ist. So gibt es noch einige Themen, die in einem Arbeitsvertrag geregelt werden können. Die Lohnfortzahlung wenn man die Pflege von nahen, erkrankten Verwandten übernommen hat zum Beispiel. Dem Arbeitgeber wird eventuell der Umgang mit Firmengeheimnissen oder datenschutzrechtlichen Bedingungen wichtig sein. Wenn es zu Schwierigkeiten kommt, dann deshalb, weil etwas nicht schriftlich geregelt ist. Um für Klarheit zu sorgen, sollten Nebenabreden generell ausgeschlossen werden. So kann keine der Vertragsparteien leichtfertig behaupten, es gäbe mündliche Vereinbarungen. Sollte es zum Streit kommen, erleichtert dies dem Arbeitsgericht eine klare Entscheidung. Ein Anwalt für Arbeitsrecht in Wiefelstede steht Ihnen im Konfliktfall zur Seite.
Anstellung auf Basis eines befristeten Arbeitsvertrags
Geschäftsführer setzt befristeten Arbeitsvertrag auf Gesetzlich ist der befristete Arbeitsvertrag im Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG geregelt. Möchte man einen Arbeitsvertrag befristen, so gibt es zwei mögliche Varianten dies zu tun, zeitbefristet oder zweckgebunden. Eine Zweckbefristung dient der Erfüllung eines bestimmten Zieles, eine Zeitbefristung hat einen Zeitpunkt gesetzt der das Arbeitsverhältnis beendet. Eine zeitliche Befristung wird meist mit Angabe eines Sachgrundes geschlossen. Mit befristeten Arbeitsverträgen können sich Unternehmer flexibel an die Auftragslage anpassen, ohne irgendwelche Kündigungsmodalitäten einhalten zu müssen. Vor Vertragsabschluss gilt es auch das "Kleingedruckte" zu prüfen, in dem die Befristungsvereinbarung genau beschrieben ist. Ist sich der Erwerbstätige nicht sicher, ob der Arbeitsplatz zu ihm passt, kann eine Befristung auch für ihn durchaus attraktiv sein. Befristete Arbeitsverträge bieten oft die Gelegenheit auf eine dauerhafte Anstellung im Anschluss an die Befristung. Vielleicht kann man im Unternehmen auf diesem Weg zu einer noch passenderen Stelle finden. Zeitverträge sind für Unternehmen vor allem aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoll. Zuallererst erlauben Befristungen, auch bei unsicheren Zukunftsperspektiven, die Einstellung von Personal. Auch kann man sich während der befristeten Zeit ein gutes Bild von Leistung und Arbeitseinstellung des Arbeitnehmers machen.
Wie oft darf die Befristung verlängert werden?
zwei Menschen unterzeichnen Vertrag Prinzipiell lässt sich festhalten, dass eine zeitliche Befristung, hat sie keinen Sachgrund, in der Regel nach zwei Jahren nicht mehr verlängerbar ist. Gemäß § 14 Abs. 2 S. 1 TzBfG ist eine Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrages bis zu drei Mal möglich, wobei allerdings die Gesamtdauer des Arbeitsverhältnisses zwei Jahre nicht überschreiten darf. Ein zweckbefristeter Vertrag endet mit dem Erreichen des formulierten Zweckes wegen dem er geschlossen wurde. Hier gibt es nur die Bedingung, dass das Ende des Vertrages zwei Wochen vor Erreichen dieses Zieles angekündigt werden muss. Aus befristeten Arbeitsverträgen werden häufig, ohne bewusstes Herbeiführen, unbefristete - dies nennt man dann Entfristung. Auslöser können geänderte Zeiten oder Arbeitsbedingungen in einem sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrag sein. Dies ist dann keine Veränderung des bereits bestehenden Vertrages, sondern als gänzlich neuer Arbeitsvertrag zu verstehen. Eine Verlängerung der ursprünglichen Befristung muss noch während der Vertragslaufzeit geschehen.
Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung und der Kündigungsschutz
Frau bedeckt Gesicht wegen Entlassungsschreiben Arbeitsverträge sind, wie alle herkömmlichen Verträge, kündbar. Für die Kündigungsfrist ist oft die Betriebsvereinbarung maßgeblich. Erst nach Ende der Probezeit, also nach sechs Monaten, schützt das KSchG den Mitarbeiter vor ungerechtfertigter Kündigung. Kündigungsschutz gilt erst für Betriebe mit mehr als 10 Mitarbeitern. Für kleinere Betriebe gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Da Arbeitnehmer wirtschaftlich ihrem Arbeitgeber unterlegen sind sollen sie durch dieses Gesetz vor einer existenzbedrohenden Kündigung geschützt werden. Arbeitnehmer können nach § 1 KSchG nur durch Gründe die im Verhalten des Arbeitnehmers liegen, oder durch dringende betriebliche Erfordernisse gekündigt werden. Wenden Sie sich bei Fragen zum Kündigungsschutz an eine Kanzlei für Arbeitsrecht, dort wird Ihnen dann als Mandant bestmöglich weitergeholfen.
Prüfung einer zweifelhaften Kündigung.
Symbolbild Gavel Richterhammer und Waage Richter Berücksichtigt eine Kündigung einen der oben genannten Gründe nicht, so kann man sich auf das KSchG berufen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann zweifelhafte Kündigungen prüfen, anfechten, Fristen ermitteln, oder auch eine gerechte Abfindung für seinen Mandanten verhandeln. Bestimmte Personengruppen genießen Sonderkündigungsschutz, hier gehören Schwangere und Mütter nach der Entbindungszeit genauso dazu wie Wehrdienstleistende oder Auszubildende. Der besondere Schutz ist entweder ihrer konkreten Lebenssituation geschuldet oder der Aufgabe die sie im Betrieb übernommen haben und leicht zu Differenzen mit dem Arbeitgeber führen könnten. Bei diesen Personengruppen ist eine Kündigung nur unter besonders engen Voraussetzungen möglich. Oft bedarf eine Kündigung in diesen Fällen der Zustimmung der zuständigen Behörde. Auch dann, wenn der Arbeitgeber - ohne diesen besonderen Kündigungsschutz - betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder krankheitsbedingt kündigen könnte. Sucht man Informationen über Kündigungsschutzklagen, so kann hier ein Arbeitsrechtsanwalt weiterhelfen.
Näheres zu den gesetzlichen Kündigungsfristen
verzweifelter Mann über Aktenordner Ohne vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist gilt die gesetzliche Mindestkündigungsfrist für Arbeitnehmer gem. § 622 BGB. Sie beträgt für Arbeiter sowie für Angestellte vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Das Unternehmen hat sich an genaue Berechnungen der Kündigungsfristen zu halten. Die Kündigung in der Probezeit ist klar geregelt. Es gilt eine zweiwöchige Probezeit und ist unabhängig von Terminen. Ab dem Ende der Probezeit erhöht sich die Kündigungsfrist abhängig von der Betriebszugehörigkeit. Beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist nun bei einer zweijährigen Betriebszugehörigkeit noch einen Monat, so wird sie ab den Jahren fünf, acht, zehn, zwölf, fünfzehn, achtzehn und zwanzig jeweils um einen weiteren Monat verlängert. Sie beginnt dann jeweils zum Monatsende. Betriebsvereinbarungen können davon abweichen. Für die Aufklärung Ihrer Angelegenheiten und was im jeweiligen Fall wirksam ist, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht in Wiefelstede vielleicht bereits durch seine Ersteinschätzung sorgen.
Voraussetzung für eine außerordentliche Kündigung
Großaufnahme verzweifelte gekündigte Arbeitnehmerin Es gibt neben der ordentlichen Kündigung auch die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung. Sie ist jedoch eher selten. Die Voraussetzung für eine fristlose Kündigung sind meist eine vorherige Abmahnung des Arbeitnehmers sowie ein gewichtiger Grund. Als fristlosen Kündigungsgrund gilt bereits die Androhung des Krankfeierns, auch Mobbing oder natürlich Betrug, Diebstahl u.ä. Der Arbeitgeber hat nach Kenntnisnahme des Kündigungsgrundes zwei Wochen Zeit die fristlose Kündigung auszustellen. Um zu klären, ob diese außerordentliche Kündigung wirklich rechtskräftig ist, lässt man sich bestmöglich von einem Anwalt für Arbeitsrecht in Wiefelstede beraten. Das Recht auf eine außerordentliche Kündigung hat natürlich auch der Arbeitnehmer. Die fristlose Kündigung muss auch wenn sie vom Arbeitnehmer ausgeht stichhaltig begründet werden. Ein schwerwiegender Grund des Arbeitnehmers könnte ausbleibende, oder unpünktliche Gehaltszahlungen sein. Eine vorherige Abmahnung ist nicht nötig, wenn der Arbeitgeber bereits Insolvenz beantragt hat. Eine Erstberatung durch eine Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht, bietet Mandanten mit ihren Problemen eine erste Orientierung.
Jeder Arbeitnehmer hat gesetzlichen Anspruch auf ein Zeugnis
Stempel unter Arbeitszeugnis Ein Arbeitnehmer hat bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Diese Verpflichtung ist im BGB festgehalten. Ein Zeugnis kann auch als Zwischenzeugnis während einer Anstellung, ohne Kündigungsabsicht eingefordert werden, unabhängig einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Diese Möglichkeit sollte genutzt werden um die eigene Qualifikation jederzeit nachweisen zu können. Wird ein qualifiziertes Arbeitszeugnis gewünscht, so hat die wahrheitsgemäße Beurteilung immer wohlwollend formuliert zu sein. Allerdings habe der Arbeitnehmer auch mit einer befriedigend bewerteten Leistung zufrieden zu sein, so urteilte das Bundesarbeitsgericht 2014. Wohlwollend und doch wertend, das ist es was man mit den unterschiedlichen Formulierungen erreichen möchte. So entspricht ein Verhalten, welches "stets einwandfrei" bewertet wird einer Schulnote sehr gut, ein "einwandfreies" Verhalten entspricht der Note gut. Dem Angestellten bleibt nach Zeugniserhalt immer die Möglichkeit sein Zeugnis von einem Arbeitsrechtler prüfen zu lassen. So können Sie sicher sein, dass Ihr Zeugnis entsprechend Ihrer Arbeitsleistung formuliert wurde. Mit schlechten Beurteilungen im Zeugnis über die ausgeübte Tätigkeit überzeugt man keinen zukünftigen Chef. Die Chancen auf dem Arbeitsmarkt sind mit einem guten Zeugnis ungleich besser. Die Kontaktaufnahme, zur Besprechung Ihres Anliegens, mit einem Anwalt für das Rechtsgebiet Arbeitsrecht in Wiefelstede über anwaltssuche.de ist unverbindlich und kostenfrei.
Wie kann der Anwalt für Arbeitsrecht helfen?
Die Unterstützung und Beratung eines Anwalts für Arbeitsrecht ist durch seine fachlichen Kenntnisse dem Mandanten eine große Hilfe. Als Anwalt für Arbeitsrecht ist er ein kompetenter Ansprechpartner bei betriebsverfassungsrechtlichen Dingen genau so wie bei drohender Entlassung wegen vorgeworfenem Fehlverhalten oder anderen das Arbeitsrecht betreffenden Streitigkeiten. Als Anwalt sucht er für seinen Mandanten einen Weg mit den geringsten negativen Konsequenzen - außergerichtlich oder gerichtlich. Die Vertretung durch einen Anwalt hilft dem Mandanten sehr. Seine Arbeit und Erfahrung ist gerade auch im Falle einer Klage vor dem Arbeitsgericht wichtig und erhöhen die Erfolgschancen erheblich.
Welche Kosten fallen bei einem arbeitsrechtlichen Streit an?
Je nach Fall können sich die Kosten aus Anwaltskosten, Gerichtsgebühren, Gutachterkosten sowie Reisekosten zusammensetzen.