Anwälte für Sozialrecht in Ingolstadt Ost für Ihr Rechtsproblem auf Anwaltssuche finden
Leider haben wir keinen Anwalt für Sozialrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten im Umkreis von Ingolstadt Ost.Renate Bauer
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht|204Friedrich-Ebert-Straße 78, 85055 Ingolstadt
in 2.8 km Entfernung
Michael Ebner
Fachanwalt für Bau- und ArchitektenrechtFriedrich-Ebert-Straße 78, 85055 Ingolstadt
in 2.8 km Entfernung
Susanne Schmitz
Fachanwalt für Verwaltungsrecht|204Theodor-Heuss-Straße 29, 85055 Ingolstadt
in 2.8 km Entfernung
Christian Weiss
Kreuzstraße 10, 85055 Ingolstadtin 2.8 km Entfernung
Jörn Heumann
Bei der Arena 5, 85053 Ingolstadtin 2.9 km Entfernung
Julia Friedl
Fachanwalt für StrafrechtMozartstraße 4a, 85057 Ingolstadt
in 3.4 km Entfernung
Kerstin Burscheid
Von-Hünefeld-Straße 6, 85051 Ingolstadtin 5.4 km Entfernung
Patrick Deller
Ostermairstraße 6, 85051 Ingolstadtin 5.4 km Entfernung
Harald Kollrus
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Wasserkelchstraße 12a, 85051 Ingolstadt
in 5.4 km Entfernung
Daniel Rossmann
Virchowstraße 9, 85051 Ingolstadtin 5.4 km Entfernung
Dagmar Schreiber-Hiltl
Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538Bahnhofstraße 5, 85051 Ingolstadt
in 5.4 km Entfernung
Alfons Bauer
Mühlweg 3a, 85098 Großmehringin 5.9 km Entfernung
Andreas Schieferbein
Frühlingstraße 31, 85092 Köschingin 6.3 km Entfernung
Thilo Bals
Fachanwalt für Familienrecht|204Donaufeldstraße 5, 85077 Manching
in 6.4 km Entfernung
Konrad Klimek
Schillerstraße 5, 85077 Manchingin 6.4 km Entfernung
Joachim H. Schlutz
Herderstraße 5, 85080 Gaimersheimin 6.7 km Entfernung
Christoph Steinberg
Ernst-Moritz-Arndt-Weg 3, 85080 Gaimersheimin 6.7 km Entfernung
Kerstin Bacher
Fachanwalt für ArbeitsrechtAm Fort 11, 85139 Wettstetten
in 6.7 km Entfernung
Derya Basal
Fachanwalt für Familienrecht|6538Schrannenstraße 1, 85049 Ingolstadt
in 8.4 km Entfernung
Thomas Berreth
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht|6538Levelingstraße 40, 85049 Ingolstadt
in 8.4 km Entfernung
Regina Berreth
Levelingstraße 40, 85049 Ingolstadtin 8.4 km Entfernung
Kirsten Bosselmann-Vorwerk
Fachanwalt für Medizinrecht|6538Schrannenstraße 12, 85049 Ingolstadt
in 8.4 km Entfernung
Niels Deckert
Bergbräustraße 7, 85049 Ingolstadtin 8.4 km Entfernung
Angelika Ebner
Fachanwalt für FamilienrechtGymnasiumstraße 25, 85049 Ingolstadt
in 8.4 km Entfernung
Andreas Funk
Fachanwalt für Familienrecht|204Harderstraße 20, 85049 Ingolstadt
in 8.4 km Entfernung
Susanne Geißler
Fachanwalt für VerkehrsrechtHarderstraße 24, 85049 Ingolstadt
in 8.4 km Entfernung
Nicola Goldschadt
Gymnasiumstraße 25, 85049 Ingolstadtin 8.4 km Entfernung
Walter Gräf
Ludwigstraße 26, 85049 Ingolstadtin 8.4 km Entfernung
Birgit Gössl
Fachanwalt für VerkehrsrechtRathausplatz 11 / III, 85049 Ingolstadt
in 8.4 km Entfernung
Veronika Hagn
Fachanwalt für VerkehrsrechtBergbräustraße 7, 85049 Ingolstadt
in 8.4 km Entfernung
Heinz K. Haidl
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht|3456Harderstraße 20, 85049 Ingolstadt
in 8.4 km Entfernung
Maria Haneder
Fachanwalt für Arbeitsrecht|204Bergbräustraße 7, 85049 Ingolstadt
in 8.4 km Entfernung
Dörte Heeschen
Kreuzstraße 4, 85049 Ingolstadtin 8.4 km Entfernung
Matthias Heeschen
Kreuzstraße 4, 85049 Ingolstadtin 8.4 km Entfernung
Claudia Heinzmann
Fachanwalt für VerkehrsrechtHarderstraße 20, 85049 Ingolstadt
in 8.4 km Entfernung
Stefan Hepach
Fachanwalt für Erbrecht|204Gerolfinger Straße 102, 85049 Ingolstadt
in 8.4 km Entfernung
Bernhard Hofbeck
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht|6538Mauthstraße 2, 85049 Ingolstadt
in 8.4 km Entfernung
Stefan Höchstädter
Kreuzstraße 4, 85049 Ingolstadtin 8.4 km Entfernung
Julia Höchstädter
Fachanwalt für Miet- und WohnungseigentumsrechtKreuzstraße 4, 85049 Ingolstadt
in 8.4 km Entfernung
Carmen Ihm
Fachanwalt für Familienrecht|6538Ludwigstraße 11 1/2, 85049 Ingolstadt
in 8.4 km Entfernung
Das Sozialrecht
Im Sozialrecht wird der Grundsatz der Sozialstaatlichkeit geregelt und somit der Anspruch auf die Unterstützung eines jeden Bürgers in Not durch den Staat. Das Sozialgesetzbuch I – XII dient als Regelwerk für das Sozialrecht. Die gesetzlichen Versicherungen wie die Krankenversicherung, die Unfallversicherung oder Pflegeversicherung zum Beispiel, sie werden alle durch das Sozialrecht ermöglicht. Inhalt des SGB I ist der allgemeine Teil des Sozialgesetzbuches, das SGB II handelt von der Grundsicherung für Arbeitssuchenden. Da es sich um eine Grundsicherung handelt, wird das SGB II und seine Regelungen erst angewandt, wenn vorrangige Sozialleistungen, wie etwa Arbeitslosengeld oder Kindergeld, nicht ausreichend sind. Leistungen und Maßnahmen zur Arbeitsförderung, wie auch Regelungen für die Arbeitslosenversicherung finden sich in SGB III. Ebenso ist das Rentenrecht in Deutschland als Sozialversicherung im SGB VI als gesetzliche Rentenversicherung zu finden. Das Rentenrecht enthält auch die Bestimmungen über Erwerbsminderungsrente. Welche Voraussetzungen an eine volle oder teilweise Erwerbsminderung geknüpft sind findet man unter § 43 SGB VI. Der Unterschied zur Berufsunfähigkeit wird dadurch klar ersichtlich. Auch durch soziale Hilfe wie z.B. der Hilfe und Eingliederung von Menschen mit Behinderung oder dem Arbeitslosengeld II, im Volksmund auch Hartz 4 genannt, erfüllt der Staat ein Fürsorgeprinzip. Interessant zu wissen ist, dass sich BAföG und Arbeitslosengeld II bis auf wenige Sonderregelungen ausschließen. Ein unerlaubter Bezug beider Sozialleistungen wäre Sozialbetrug und somit strafbar nach § 263 StGB. Das Regelwerk für das Behindertenrecht findet sich ebenfalls im Sozialrecht (SGB IX). Durch ein Feststellungsverfahren wird der Grad der Behinderung (GdB) ermittelt. Ab einem Grad von 50 spricht man von einer Schwerbehinderung und hat Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. Vor Beantragung unterschiedlicher Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II und Elterngeld sollte man sich rechtssicheren Rat einholen ob die Ansprüche erfüllt sind. Mögliche gesetzliche Neuerungen erfährt man so ebenfalls am sichersten. Etwa die Änderungen seit Januar 2020 zu den Regelungen über Elternunterhalt. So sind Kinder mit einem Jahreseinkommen von weniger als 100.000 Euro von ihrer Unterhaltspflicht gegenüber ihren SGB XII sozialleistungsempangenden Eltern entbunden. Ein Rechtsanwalt für Sozialrecht setzt für seinen Mandanten Leistungen durch, die ihnen von rechts wegen zustehen. Mit uns finden Sie den richtigen Anwalt für das Rechtsgebiet Sozialrecht in Ihrer Region. Näheres zur Sozialhilfe Seit der Reform im Jahre 2005 ist das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) als Teil des Sozialgesetzbuches (SGB) dem SGB XII zu finden. Sozialhilfe ist als letzte Möglichkeit gedacht mit der der Staat seine Bürger schützen und auffangen kann.
Für wen ist das Sozialhilferecht gedacht?
Nahaufnahme von jungem Mann in Rollstuhl Helfen soll es allen Bürgern, die für ihr Existenzminimum nicht selbst sorgen können und die auf keine andere ausreichende Hilfe durch Angehörige oder andere Sozialleistungsträger zurückgreifen können und deren gewöhnlicher Aufenthalt Deutschland ist. Geholfen wird durch Sozialhilfe u.a. bei Erschwernissen wie Obdachlosigkeit oder Pflegebedürftigkeit. Ob es um ein Leben auf gesellschaftlich akzeptablen Niveau geht oder um andere Belastungen, mit den Leistungen der Sozialhilfe soll dies erreicht werden. Hierfür gibt es sieben Kapitel in denen auf die jeweiligen Lebenssituationen möglichst differenziert eingegangen werden soll.
Die Voraussetzungen um Sozialhilfeberechtigt zu sein.
Ältere Dame blickt vertrauensvoll zu Pflegekraft auf Nur ohne andere Einkommensmöglichkeiten darf auf Sozialhilfe zurückgegriffen werden, dies nennt man auch Nachrangigkeit. Was als Einkommen berücksichtigt werden muss steht in den Regelungen des § 82 SGB XII. Sozialhilfe selbst ist nicht als Einkommen zu bewerten. Bezieht der Ehepartner Arbeitslosengeld II so ist dies ebenfalls nicht als Einkommen anzurechnen. Einige zu entrichtende Steuern oder Pflichtbeiträge sind bei den Berechnungen der Sozialhilfeleistung abzuziehen. Ist es einem Bürger, der zwischen 15 und 64 Jahre alt ist, möglich mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten, so ist er nicht sozialhilfebezugsfähig. Für diese Personengruppe besteht bei Arbeitslosigkeit Anspruch auf Hartz 4, der Grundsicherung für Arbeitslose. Die Regelungen hierfür findet man im SGB II. Beantragen kann man diese Grundsicherung im Jobcenter. Die Zuständigkeit für Arbeitslosengeld I liegt jedoch bei der Arbeitsagentur. Asylbewerber wie auch Ausländer sind, ohne feste Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland, nicht sozialhilfefähig. Diese Personengruppen werden vom Asylbewerberleistungsgesetz aufgefangen. Gibt es Eltern, Kinder oder Ehepartner des Antragstellers für Sozialhilfe, die in der Lage sind diesen finanziell zu unterstützen, so wird ebenfalls keine Sozialhilfe gewährt.
Wo kann man Sozialhilfe beantragen?
Intensivkrankenschwester steht am Bett einer Patientin Den Antrag auf Sozialhilfe kann man im örtlichen Rathaus oder Bürgeramt stellen. Die erforderlichen Unterlagen zur Antragstellung sind: Einkommens- und Vermögensnachweise, Mietbelege sowie Nachweise die den Mehrbedarf begründen wie z.B. ärztliche Atteste.
Näheres zu den sieben Kapiteln des SGB XII
Portrait einer glücklichen älteren Frau Die Berechtigung für Sozialhilfe gibt es aus vielen Lebenssituationen heraus, um darauf möglichst gezielt eingehen zu können gibt es sieben Kapitel. Das SGB XII führt sie unter Kapitel Drei bis Neun.
3. Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt
Alzheimerpatientin bekommt Lebenshilfe Zusammengefasst sind hier Regelsätze und die Kosten für Unterkunft und Heizung sowie Mehrbedarfszuschläge und einmalige Leistungen. Auch einmaliger Sonderbedarf, wie die notwendige Ersteinrichtung einer Wohnung, oder Bekleidung kann übernommen werden. Für in Not geratene Deutsche, die im Ausland leben, besteht nur in wenigen Ausnahmefällen eine Leistungsberechtigung. Das Bildungs- und Teilhabepaket berücksichtigt nun auch seit 2011 die schulischen Belange von Kindern von Sozialhilfeempfängern. Dieses wichtige Paket erleichtert den Kindern und ihren sozialhilfeempfangenden Eltern, durch die Übernahme von Aufwendungen für Schulausflüge und Klassenfahrten oder auch einer Lernförderung bei Bedarf, den Schulalltag und ermöglicht ihnen eine Teilhabe am Sozialgefüge der Schule.4. Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Rollstuhlfahrer trainiert mit Hanteln Seit 2003 gibt es eine sogenannte Grundsicherung. Durch diese Grundsicherung wird der Lebensunterhalt von Menschen ab einem Alter von 65 Jahren sowie von dauerhaft erwerbsgeminderten Personen ab 18 Jahren sichergestellt, wenn ihre eigenen Einkünfte den notwendigen Lebensunterhalt nicht abdecken können. Die Höhe der Leistung entspricht etwa der Hilfe zum Lebensunterhalt aus Kapitel Drei. Im Erbfall wichtig ist, dass sie für die erbrachten Leistungen nicht haftbar gemacht werden können, wenn ihr Gesamtjahreseinkommen 100.000 Euro nicht übersteigt.5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit
Mutter kümmert sich um kranke Tochter Von Gesundheitsvorsorge bis Hilfe zur Familienplanung oder Schwangerschaft, diese und einige weitere Themen sind das Anliegen im 5. Kapitel. Auch eine Kranken- und Pflegeversicherung kann als Sozialhilfeleistung übernommen werden, wenn die Bedingungen dafür gegeben sind. Das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung stellt nicht versicherte Sozialhilfeempfänger den gesetzlich Versicherten gleich und sichert damit deren medizinische Versorgung.6. und 7. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege
Mann und Frau im Krankenhaus Es gab für das 6. Kapitel mit der Einführung des SGB XII keine großen Änderungen. Gleiches gilt für das 7. Kapitel. Neu jedoch ist beiden Kapiteln, dass es Eingliederungshilfeleistungen auch als trägerübergreifendes Persönliches Budget gibt. Als Geldleistung soll das Persönliche Budget behinderten Menschen die Möglichkeit geben, Reha- oder Teilhabeleistungen selbstbestimmt einzukaufen. Wenn dieses Persönliche Budget trägerübergreifend gewährt wird, so erleichtert es dem Sozialhilfebezieher die Organisation indem er nur mit einem Träger kommunizieren muss, da dieser dann die Koordination und Abrechnung mit den anderen Kostenträgern übernimmt. Hier wurde Wert auf mehr Selbstbestimmung der Betroffenen gelegt.8. und 9. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen
Ehepaar Hoffnung Hier geht es darum Menschen zu helfen, die z.B. durch Arbeitsplatz- oder Wohnraumverlust auch gravierende soziale Probleme haben können. Das 8. Kapitel beinhaltet Leistungen für Betroffene, die selbst nicht in der Lage sind diese Schwierigkeiten abzufangen oder abzumildern. Geschehen kann dies durch Beratung, persönliche Betreuung der Leistungsberechtigten und ihren Angehörigen, sowie durch die Unterstützung bei der Erlangung und Sicherung eines neuen Arbeitsplatzes oder einer neuen Wohnung. Hilfe in anderen Lebenslagen umfasst die Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes § 70, die Altenhilfe § 71, die Blindenhilfe § 72, die Übernahme von Bestattungskosten § 74 und ähnliches. Erst wenn alle anderen Unterstützungsmöglichkeiten ausgeschöpft wurden, kann man auf diese Sozialhilfeleistung zurückgreifen.Wie hilft der Staat, wenn man einen Anwalt braucht?
Wie kann man sich in einer Notlage rechtliche Unterstützung leisten und die Anwaltskosten finanzieren? ältere Herrschaften Rumpfbeuge Der Gesetzgeber hat es durch das Beratungshilfegesetz ermöglicht, Menschen, die sich eigentlich keinen Anwalt leisten können, trotzdem anwaltliche Unterstützung zu bekommen. Durch einen beim Amtsgericht beantragten Beratungsschein, ist lediglich eine Zuzahlung von 15 Euro notwendig um eine anwaltliche Rechtsberatung in Anspruch nehmen zu können. Die Beratungshilfe deckt die Kosten einer Erstberatung und auch eine außergerichtliche Beratung eines Juristen ab. Geht es um eine Vertretung vor Gericht, so gibt es auch hier Hilfe. Es handelt sich um die Prozesskostenhilfe. Ob ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht wird dann, nach Antragstellung geprüft. Diese Hilfe deckt dann die anfallenden Kosten ab, auch die Gerichtskosten. In den meisten Fällen ist Prozesskostenhilfe später wieder zurückzuerstatten. Nicht zurückzahlen muss der Antragsteller dann, wenn er den Prozess gewinnt, die Gegenseite hat dann die Kosten zu tragen. Die Anerkennung besonderer Umstände kann den Erlass einer Rückzahlungspflicht bewirken. Verliert der Sozialhilfeempfänger den Prozess, so hat er damit zu rechnen, auch die Kosten des gegnerischen Anwaltes wenigstens teilweise von ihm übernommen werden müssen. Bedarf man in einer bestimmten Situation des Beistandes im Bereich des Sozialversicherungsrecht, so ist ein Anwalt mit Kanzlei für Sozialrecht als Berater oder Rechtsbeistand immer hilfreich. Schwerbehindertenrecht, Pflegeversicherungsrecht, Krankengeld, Wohngeld , all dies und einige mehr sind sozialrechtliche Themen. Bei Fragen oder wenn man Hilfe bei Bescheiden braucht, wendet man sich am besten an einen Rechtsanwalt für Sozialrecht. Ein Anwalt für Sozialrecht unterstützt seinen Mandanten bei der Durchsetzung seiner Rechte bei Eintreten einer Berufskrankheit oder nach einem Arbeitsunfall, auch beim Ausfüllen der Anträge kann er helfen.