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Anwälte für Sozialrecht in Ingolstadt Süd für Ihr Rechtsproblem auf Anwaltssuche finden

Leider haben wir keinen Anwalt für Sozialrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten im Umkreis von Ingolstadt Süd.
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Julia Friedl

Fachanwalt für Strafrecht
Mozartstraße 4a, 85057 Ingolstadt
in 1.4 km Entfernung
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Renate Bauer

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht|204
Friedrich-Ebert-Straße 78, 85055 Ingolstadt
in 2.3 km Entfernung
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Michael Ebner

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Friedrich-Ebert-Straße 78, 85055 Ingolstadt
in 2.3 km Entfernung
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Susanne Schmitz

Fachanwalt für Verwaltungsrecht|204
Theodor-Heuss-Straße 29, 85055 Ingolstadt
in 2.3 km Entfernung
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Christian Weiss

Kreuzstraße 10, 85055 Ingolstadt
in 2.3 km Entfernung
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Joachim H. Schlutz

Herderstraße 5, 85080 Gaimersheim
in 2.9 km Entfernung
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Christoph Steinberg

Ernst-Moritz-Arndt-Weg 3, 85080 Gaimersheim
in 2.9 km Entfernung
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Kerstin Bacher

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Am Fort 11, 85139 Wettstetten
in 4.1 km Entfernung
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Derya Basal

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Schrannenstraße 1, 85049 Ingolstadt
in 6.3 km Entfernung
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Thomas Berreth

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht|6538
Levelingstraße 40, 85049 Ingolstadt
in 6.3 km Entfernung
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Regina Berreth

Levelingstraße 40, 85049 Ingolstadt
in 6.3 km Entfernung
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Kirsten Bosselmann-Vorwerk

Fachanwalt für Medizinrecht|6538
Schrannenstraße 12, 85049 Ingolstadt
in 6.3 km Entfernung
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Niels Deckert

Bergbräustraße 7, 85049 Ingolstadt
in 6.3 km Entfernung
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Angelika Ebner

Fachanwalt für Familienrecht
Gymnasiumstraße 25, 85049 Ingolstadt
in 6.3 km Entfernung
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Andreas Funk

Fachanwalt für Familienrecht|204
Harderstraße 20, 85049 Ingolstadt
in 6.3 km Entfernung
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Susanne Geißler

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Harderstraße 24, 85049 Ingolstadt
in 6.3 km Entfernung
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Nicola Goldschadt

Gymnasiumstraße 25, 85049 Ingolstadt
in 6.3 km Entfernung
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Walter Gräf

Ludwigstraße 26, 85049 Ingolstadt
in 6.3 km Entfernung
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Birgit Gössl

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Rathausplatz 11 / III, 85049 Ingolstadt
in 6.3 km Entfernung
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Veronika Hagn

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Bergbräustraße 7, 85049 Ingolstadt
in 6.3 km Entfernung
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Heinz K. Haidl

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht|3456
Harderstraße 20, 85049 Ingolstadt
in 6.3 km Entfernung
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Maria Haneder

Fachanwalt für Arbeitsrecht|204
Bergbräustraße 7, 85049 Ingolstadt
in 6.3 km Entfernung
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Dörte Heeschen

Kreuzstraße 4, 85049 Ingolstadt
in 6.3 km Entfernung
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Matthias Heeschen

Kreuzstraße 4, 85049 Ingolstadt
in 6.3 km Entfernung
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Claudia Heinzmann

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Harderstraße 20, 85049 Ingolstadt
in 6.3 km Entfernung
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Stefan Hepach

Fachanwalt für Erbrecht|204
Gerolfinger Straße 102, 85049 Ingolstadt
in 6.3 km Entfernung
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Bernhard Hofbeck

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht|6538
Mauthstraße 2, 85049 Ingolstadt
in 6.3 km Entfernung
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Stefan Höchstädter

Kreuzstraße 4, 85049 Ingolstadt
in 6.3 km Entfernung
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Julia Höchstädter

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Kreuzstraße 4, 85049 Ingolstadt
in 6.3 km Entfernung
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Carmen Ihm

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Ludwigstraße 11 1/2, 85049 Ingolstadt
in 6.3 km Entfernung
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Bernd Janich

Wagnerwirtsgasse 10, 85049 Ingolstadt
in 6.3 km Entfernung
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Christina Knoller

Am Stein 3, 85049 Ingolstadt
in 6.3 km Entfernung
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Marcus Knoller

Am Stein 3, 85049 Ingolstadt
in 6.3 km Entfernung
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Andrea Kremer

Fachanwalt für Strafrecht
Kreuzstraße 10/I, 85049 Ingolstadt
in 6.3 km Entfernung
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Tobias Kriegl

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Levelingstraße 40, 85049 Ingolstadt
in 6.3 km Entfernung
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Fritz Kroll

Kreuzstraße 4, 85049 Ingolstadt
in 6.3 km Entfernung
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Johannes Kuffer

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Bergbräustraße 7, 85049 Ingolstadt
in 6.3 km Entfernung
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Peter Lutz

Gerolfinger Straße 102, 85049 Ingolstadt
in 6.3 km Entfernung
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Andrea Münnighoff

Fachanwalt für Medizinrecht
Ludwigstraße 27, 85049 Ingolstadt
in 6.3 km Entfernung
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Maria-Theresia Marietta Pietsch

Mauthstraße 9, 85049 Ingolstadt
in 6.3 km Entfernung

Infos zu Anwälte Sozialrecht in Ingolstadt Süd
Sozialrecht
Sozialrecht ©freepik - mko

Sozialrecht im Überblick

Durch das Sozialrecht wird den Menschen in Deutschland die Grundversorgung durch den Staat gesichert, auch wenn sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind. Es ist zusammengefasst im Sozialgesetzbuch I bis XII. Das Sozialrecht trifft Vorsorge für seine Bürger indem es sie durch gesetzliche Versicherungen, in die regelmäßig eingezahlt werden muss, wie z.B. Krankenversicherung, Unfallversicherung oder Rentenversicherung absichert. Inhalt des SGB I ist der allgemeine Teil des Sozialgesetzbuches, das SGB II handelt von der Grundsicherung für Arbeitssuchenden. Diese Grundsicherung ist jedoch nachrangig und tritt erst ein, wenn alle anderen vorrangigen Sozialleistungen wie Kindergeld, Arbeitslosengeld, Rente usw. nicht ausreichen. Die Arbeitslosenversicherung hingegen befindet sich im SGB III. Das Rentenrecht ist als wichtige Sozialversicherung ebenfalls im SGB VI zu finden. Das Rentenrecht enthält auch die Bestimmungen über Erwerbsminderungsrente. Unter § 43 SGB VI findet man die gesetzlichen Regelungen für Erwerbsminderung. Der Unterschied zur Berufsunfähigkeit wird hier klar ersichtlich. Auch die Arbeitslosenversicherung bzw. der Service der Arbeitsförderung (Berufsberatung z.B.) wird hier, genauso wie die Grundsicherung durch Hartz 4, also dem Arbeitslosengeld II, von den meisten hinzugerechnet. Man bekommt, wegen seiner Nachrangigkeit, in der Regel kein Arbeitslosengeld II, wenn man bereits Anspruch auf Förderung durch BAföG hat. Ein unerlaubter Bezug beider Sozialleistungen wäre Sozialbetrug und somit strafbar nach § 263 StGB. Das Regelwerk für das Behindertenrecht findet sich ebenfalls im Sozialrecht (SGB IX). Den jeweiligen Grad der Behinderung, kurz GdB, wird durch das sogenannte Feststellungsverfahren bestimmt. Mit einem GdB von mindestens 50 gilt eine Behinderung als Schwerbehinderung. Anwaltlichen Rat sollte man suchen, wenn man unterschiedliche Sozialleistungen wie z.B. Hartz 4 und Elterngeld in Anspruch nehmen möchte. Mögliche gesetzliche Neuerungen erfährt man so ebenfalls am sichersten. Etwa die Neuregelung seit Januar 2020 zum Elternunterhalt. Die neuen Regelungen könnten bedeuten, dass Sie nicht mehr unterhaltspflichtig sind. Die Überprüfung behördlicher Bescheide oder das Verfassen von Widerspruchsverfahren, das durchsetzen Ihnen zustehender Leistungen, bei all diesen Themen ist Ihnen ein Rechtsanwalt für Sozialrecht ein wichtiger Partner. Auch in Ihrer näheren Umgebung finden Sie mit unserer Hilfe einen Anwalt Rechtsgebiet Sozialrecht. Da es ein so wichtiges Thema der Sozialhilfe ist, möchten wir Ihnen dieses Gebiet etwas ausführlicher erläutern. Seit der Reform im Jahre 2005 ist das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) als Teil des Sozialgesetzbuches (SGB) dem SGB XII zu finden. Sozialhilfe ist vom Gesetzgeber als die letzte Auffangmöglichkeit gedacht und wird deshalb nachrangig behandelt, ist also erst nach allen anderen Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten anwendbar.

Wem hilft das Sozialhilferecht?

Krankenschwester umarmt ältere FrauKrankenschwester umarmt ältere Frau Ist es einem Bürger, dessen gewöhnlicher Aufenthaltsort in Deutschland ist, nicht möglich selbst für seinen grundlegenden Lebensunterhalt zu sorgen und droht er zu verarmen, so hat er in unserer sozialen Marktwirtschaft Anspruch auf Sozialhilfe. Geholfen wird durch Sozialhilfe u.a. bei Erschwernissen wie Obdachlosigkeit oder Pflegebedürftigkeit. Das Ziel der Sozialhilfe ist es, Betroffenen ein möglichst unbeeinträchtigtes Leben innerhalb der Gesellschaft zu ermöglichen. In sieben Kapiteln wird für die jeweiligen Lebenssituationen mögliche Unterstützungen aufgezeigt.

Die Voraussetzungen um Sozialhilfeberechtigt zu sein.

Kind und Vater halten sich an der HandKind und Vater halten sich an der Hand Sozialhilfe wird nachrangig gewährt, d.h. es wird est nach Hilfs- oder Einkommensmöglichkeiten wie Hartz IV gewährt. Welche Einkünfte als Einkommen bewertet werden stehen in den Regelungen des § 82 SGB XII. Die finanzielle Unterstützung der Sozialhilfe selbst fällt nicht in die Berechnung des Einkommens. Hierzu gehört auch das Arbeitslosengeld II des Ehepartners. Außerdem gibt es Beträge, die vom Einkommen abzuziehen sind, wie zum Beispiel Einkommensteuern, Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung, gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsbeiträge ebenso Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung. Erwerbsfähig ist ein Bürger zwischen 15 und 64 Jahren, wenn er täglich wenigstens drei Stunden arbeiten könnte. Ist dies gegeben, so ist keine Unterstützung durch Sozialhilfe möglich. Für diese Personengruppe besteht bei Arbeitslosigkeit Anspruch auf Hartz 4, der Grundsicherung für Arbeitslose. Die Regelungen hierfür findet man im SGB II. Hartz 4 ist beim Jobcenter zu beantragen. Das Arbeitslosengeld I wird in der Arbeitsagentur beantragt, da es sich hier um eine Pflichtleistung handelt. Das Sozialhilfegesetz ist auch nicht auf Asylbewerber oder Ausländer ohne feste Aufenthaltsgenehmigung anwendbar. Hier greift das Asylbewerberleistunsgesetz. Gibt es Eltern, Kinder oder Ehepartner des Antragstellers für Sozialhilfe, die in der Lage sind diesen finanziell zu unterstützen, so wird ebenfalls keine Sozialhilfe gewährt.

Wo man den Antrag auf Sozialhilfe stellen kann.

Intensivkrankenschwester steht am Bett einer PatientinIntensivkrankenschwester steht am Bett einer Patientin Das Rathaus oder die örtlichen Bürgerbüros sind die richtigen Ansprechpartner. Neben den unbedingt erforderlichen Nachweisen die zur Antragstellung vorzulegen sind um den Mehrbedarf zu rechtfertigen, wie z.B. ärztliche Atteste, sind noch einige andere Unterlagen notwendig, wie Einkommens- und Vermögensnachweise oder Mietbelege.

Die sieben Kapitel über die Leistungen des SGB XII

Portrait einer glücklichen älteren FrauPortrait einer glücklichen älteren Frau Es gibt verschiedenste Gründe Sozialhilfe zu benötigen, darum gibt es sieben Kapitel um möglichst gezielt helfen zu können. Hier handelt es sich um die Kapitel Drei bis Neun.

3. Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt

junge Frau hilft Rollstuhlfahrerinjunge Frau hilft Rollstuhlfahrerin Unter Umständen können, neben Regelsätzen für Unterkunft und Heizung, auch die Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung übernommen werden. Das SGB II übernimmt auch eventuell notwendige Sonderbedarfe wie die Erstausstattung der Wohnung oder Bekleidung oder auch die Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen u.ä. Selten haben Deutsche auch im Ausland eine Leistungsberechtigung für Sozialhilfe. Das Bildungs- und Teilhabepaket berücksichtigt nun auch seit 2011 die schulischen Belange von Kindern von Sozialhilfeempfängern. Schulkindern werden so Schulausflüge und Klassenfahrten ermöglicht ebenso wie eine Lernförderung bei Bedarf, auch die Mehraufwendungen für gemeinschaftliche Mitagessen oder Schülerbeförderung können übernommen werden.

4. Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

lachende Personen sitzen im Rollstuhllachende Personen sitzen im Rollstuhl Neu ist seit 2003 die sogenannte Grundsicherung. Die Grundsicherung tritt bei Erreichen des 65. Lebensjahres an die Stelle der Hilfe zum Lebensunterhalt, wie auch bei dauerhaft erwerbsgeminderten Personen ab 18 Jahren. Die Höhe der Grundsicherung entspricht in etwa der Leistung von Kapitel Drei. Interessant für Erben ist, dass sie nicht für die Leistungen der Grundsicherung haftbar gemacht werden solange ihr Jahresgesamteinkommen 100.000 Euro nicht übersteigt.

5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit

GehhilfeGehhilfe Von Gesundheitsvorsorge bis Hilfe zur Familienplanung oder Schwangerschaft, diese und einige weitere Themen sind das Anliegen im 5. Kapitel. Die Sozialhilfe ist in bestimmten Fällen auch bereit eine bereits bestehende Kranken- und Pflegeversicherung zu übernehmen. Das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung stellt nicht versicherte Sozialhilfeempfänger den gesetzlich Versicherten gleich und sichert damit deren medizinische Versorgung.

6. und 7. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege

Mann und Frau im KrankenhausMann und Frau im Krankenhaus Die Leistungen für behinderte Menschen wurden im Wesentlichen aus dem BSHG übernommen. Auch das 7. Kapitel wurde weitestgehend aus dem BSHG übernommen. Eine wichtige Neuerung ist die Möglichkeit Eingliederungshilfeleistungen als trägerübergreifendes Persönliches Budget selbst zu handhaben. Als Geldleistung soll das Persönliche Budget behinderten Menschen die Möglichkeit geben, Reha- oder Teilhabeleistungen selbstbestimmt einzukaufen. Es kann nun auch als Trägerübergreifendes Persönliches Budget beantragt werden, was bedeutet es gibt nur einen Ansprechpartner für die Menschen mit Behinderungen, da dieser dann die weitere Koordination und Abrechnung mit den anderen Kostenträgern übernimmt. Damit soll mehr Selbstbestimmung ermöglicht werden.

8. und 9. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen

medizinische Pflege Pulsmessenmedizinische Pflege Pulsmessen Der Verlust des Wohnraumes oder des Arbeitsplatzes können soziale Schwierigkeiten nach sich ziehen. Im 8. Kapitel geht es um leistungsberechtigte Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind. Ihnen soll zur Überwindung dieser Schwierigkeiten Sozialhilfe gewährt werden, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind. Die gewährten Leistungen können alle Maßnahmen umfassen, die nötig sind um Schwierigkeiten zu mildern oder zu beseitigen. Im neunten Kapitel geht es um Hilfe in anderen Lebenslagen. Damit sind Situationen gemeint die eine Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes nötig werden lassen, aber auch Blinden- oder Altenhilfe (§§ 71 und 72) sowie die Übernahme von Bestattungskosten sind hier gemeint. Sie wird ausschließlich nachrangig gewährt.

Wenn man einen Anwalt braucht.

Wie kann man sich in einer Notlage rechtliche Unterstützung leisten und die Anwaltskosten finanzieren? Arzt berät alte Dame in der GeriatrieArzt berät alte Dame in der Geriatrie Auch als Sozialhilfeempfänger können sich Situationen ergeben, in denen man anwaltlichen Rat braucht. Deshalb gibt es das Beratungshilfegesetz. Hat man sich einen Beratungsschein beim zuständigen Amtsgericht besorgt, so kostet der Anwalt lediglich 15 Euro. Die restlichen Gebühren für seine Rechtsberatung kann dieser dann mit der Staatskasse abrechnen. Im Gegensatz zur Prozesskostenhilfe ist die Beratungshilfe nur für ein Erstgespräch gedacht und eine außergerichtliche Beratung. Es gibt auch für die Vertretung vor Gericht eine Leistung die möglicherweise in Anspruch genommen werden kann. Die Hilfe nennt sich dann Prozesskostenhilfe. Es müssen jedoch auch hier bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Damit werden dann auch die Kosten eines Gerichtsverfahrens abgedeckt. In der Regel muss Prozesskostenhilfe wieder zurückgezahlt werden. Die Rückzahlung bleibt dem Empfänger der Prozesskostenhilfe dann erspart, wenn er den Prozess gewinnt. Die Gegenseite hat in diesem Fall die Kosten zu tragen. Die Rückzahlung kann auch wegen besonderer Umstände erlassen werden. Ansonsten gilt, dass bei einem verlorenen Prozess auch die Anwaltskosten der Gegenseite vom Prozesskostenhilfeempfänger zu übernehmen sind, teilweise oder gänzlich. Bedarf man in einer bestimmten Situation des Beistandes im Bereich des Sozialversicherungsrecht, so ist ein Anwalt mit Kanzlei für Sozialrecht als Berater oder Rechtsbeistand immer hilfreich. Schwerbehindertenrecht, Pflegeversicherungsrecht, Krankengeld, Wohngeld , all dies und einige mehr sind sozialrechtliche Themen. Bei Fragen oder wenn man Hilfe bei Bescheiden braucht, wendet man sich am besten an einen Rechtsanwalt für Sozialrecht. Bei der Durchsetzung Ihrer Rechte im Falle eines Arbeitsunfalles oder bei Berufsunfähigkeit bieten Anwälte für Sozialrecht ihre Hilfe und Unterstützung u.a. auch beim Ausfüllen von Anträgen an.