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Bank- & Kapitalmarktrecht - Expertentipps von Anwälten (Seite 2)

Hier finden Sie laufend neue Fachbeiträge zu aktuellen Entwicklungen rund um das Thema Bankrecht und Kapitalmarktrecht. Als Rechtsanwälte verfügen unsere Autoren über ausgezeichnete theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrung.

Expertentipp vom 19.11.2015 (1611 mal gelesen)

Beim Abschluss von Immobilien-Darlehen für Verbraucher muss nach dem Gesetz eine Widerrufsbelehrung der Bank oder Sparkasse erteilt werden, wonach der Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss bzw. Übersendung der Widerrufsbelehrung widerrufen werden kann. Rechtsfolge eines Widerrufs ist, dass der Vertrag rückabgewickelt wird. Durch das Widerrufsrecht soll der Verbraucher vor übereilten und unüberlegten Vertragsschlüssen geschützt werden und die Gelegenheit erhalten, innerhalb einer kurzen Frist nach Vertragsschluss aus dem Vertrag wieder ohne Kosten "auszusteigen".

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Expertentipp vom 10.08.2015 (1481 mal gelesen)

Die Vorfälligkeitsentschädigung, welche Banken bei der Darlehenskündigung in Rechnung stellen, ist seit Jahren ein wichtiges Thema für alle Darlehensnehmer, deren Darlehen durch die Bank gekündigt wurde.

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Expertentipp vom 06.08.2015 (1049 mal gelesen)

Der Finanzmarkt weist eine unüberschaubare Vielzahl an Anlageangeboten auf - mit teilweise undurchsichtigen Konditionen. Dabei kann der Verbraucher längst nicht davon ausgehen, von seiner Hausbank auch tatsächlich bedarfsgerecht beraten zu werden. Zahlreiche Banken verstehen sich heute eher als Vertriebsfilialen, deren Mitarbeiter bestimmte vorgegebene Finanzprodukte an die Kundschaft bringen müssen. In Bezug auf diese Produkte weisen jedoch selbst die Berater in vielen Fällen deutliche Wissenslücken auf. Erfolgt eine anleger-/objektgerecht, kann dies den Kunden ein Vermögen kosten.

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Expertentipp vom 17.07.2015 (1144 mal gelesen)

Viele Kunden der Sparkassen zahlen monatlich einen festgesetzten Betrag in Bonussparprogramme (Scala Sparvertrag u.ä.) ein. Dabei handelt es sich teilweise um Anlageformen mit einer langen Laufzeit von bis zu 25 Jahren. Kunden, die den Sparvertrag nicht vor Ablauf kündigen und die Einzahlungen ohne Unterbrechung vornehmen, bekommen teilweise einen Bonus von 3,5%. Dies ist, gemessen an dem derzeit niedrigen Zinsniveau sehr viel. Die Sparkassen wollen den Verlust, den sie wegen des niedrigen Zinsniveaus verbuchen, nicht hinnehmen und reagieren mit der Kündigung von Sparverträgen. Das ist jedoch nicht rechtens, wie z.B. das Landgericht Ulm in einem Urteil gegen die Sparkasse Ulm hat (Scala).

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