Arbeitsrecht - Expertentipps von Anwälten (Seite 10)
Hier finden Sie laufend neue Fachbeiträge zu aktuellen Entwicklungen rund um das Thema "Arbeit & Beruf". Als Rechtsanwälte für Arbeitsrecht verfügen unsere Autoren über ausgezeichnete theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrung.Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15. November 2011 - 9 AZR 348/10 - Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 31. März 2010 - 20 Sa 87/09 -





Die Amtsausübung eines Pfarrers endet nicht automatisch mit seinem Ruhestand.





Erst Kurzarbeit, nun Betriebsschließung bei First Solar in Frankfurt/Oder. Was sollten die ca.1.200 Mitarbeiter, die nun von der Entlassung bedroht sind, beachten?





In wenigen Tagen läuft für die meisten Schlecker Mitarbeiter, die eine Kündigung erhalten haben, die Frist für die Erhebung der Kündigungsschutzklage ab. Wer noch nicht geklagt hat, muss sich nun zügig entscheiden. Was ist zu beachten?





Der Insolvenzverwalter der Firma Schlecker hat nun die Kündigungen versandt. Wie sollen sich die betroffenen Mitarbeiter verhalten?





Laut Zeitungsberichten verkauft Vodafone sein vorrangig für Festnetzkunden zuständiges Callcenter (ca. 500 Mitarbeiter) an die Bertelsmann-Tochter Arvato. Mitarbeiter, die einen Übergang zur Arvato ablehnen, sollen Abfindungen in Höhe von deutlich mehr als einem Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr erhalten. Beschäftigungszeiten bei den Firmen Arcor und Otelo sollen hierbei angerechnet werden. Außerdem soll den Mitarbeitern, die auf Arvato übergehen wollen, für mindestens zwei Jahre das bisherige Gehalt garantiert werden. Dazu eine kurze Einschätzung vom Fachanwalt.





Keine Lügen im Lebenslauf! Wer Praktika erfindet oder Zeugnisse fälscht, riskiert die fristlose Kündigung oder die Anfechtung des Arbeitsvertrages noch nach Jahren.





Viele Gründer und Jungunternehmen beginnen nicht mit festen Angestellten, sondern mit freien Mitarbeitern. Was müssen die Unternehmer dabei rechtlich beachten? Was müssen die freien Mitarbeiter beachten?





In der jüngeren Vergangenheit haben verschiedene spektakuläre Urteile für Aufsehen gesorgt, in denen die Kündigung von Arbeitnehmern wegen relativ harmloser Vermögensdelikte zu Lasten des Arbeitgebers (zunächst) für rechtmäßig erklärt wurden (Fall Emmely, Stromdiebstahl, Brötchenklau, u.a.). Auch wenn die Kündigung von Emmely in letzter Instanz vom Bundesarbeitsgericht als unwirksam angesehen wurde: Arbeitnehmer die sich Gegenstände aus dem Eigentum des Arbeitgebers aneignen, riskieren ihr Arbeitsverhältnis auch dann, wenn es sich um sehr geringwertige Dinge handelt.





Arbeitnehmer, die trotz Verbots, vom Diensthandy SMS versenden, müssen nach Ansicht des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main (Urteil vom 24.09.2010, AZ: 24 Ca 1697/10) nicht sofort mit einer verhaltensbedingten Kündigung rechnen.




