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Anwalt für Arbeitsrecht in Krefeld Süd auf Anwaltssuche finden

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Rechtsanwalt Jens Hanspach Willich
Rechtsanwalt Jens Hanspach
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Rechtsanwältin Prof. Dr. Petra Berens Bedburg
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Rechtsanwalt Tobias Ziegler Düsseldorf
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Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Arbeitsrecht

Gesetzestexte zum Arbeitsrecht findet man in unterschiedlichen Gesetzbüchern. Der Mutterschutz wird z.B. durch das MuSchG gesichert. Oder die Regelungen zur Elternzeit, die im BEEG geregelt sind. Der Staat regelt auch die Arbeitsunfähigkeit durch das EntgFG, oder die Altersteilzeit durch das AltersTZG. Berufsgenossenschaften als Unfallversicherungen sind dann durch das SGB IV geregelt. Die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft hat durch den Arbeitgeber zu erfolgen. Das MiLoG beinhaltet wiederum die Regelungen zum Mindestlohn. Auch für den Bereich der Zeitarbeitsverträge gelten ganz ähnliche Lohnuntergrenzen. Weitere gesetzliche Regelungen, wenn auch nicht direkt arbeitsrechtlich, gibt es auch für einen späteren Aufhebungsvertrag. Für die Prüfung einer Scheinselbständigkeit hingegen reicht ein Blick aus arbeitsrechtlicher Sicht nicht aus, hier muss auch noch sozialrechtlich geprüft werden.

Arbeitsrecht während einer Pandemie

COVID-19 hat sich auch im Arbeitsrecht bemerkbar und Sonderregelungen erforderlich gemacht. Kurzarbeit kann nun vorübergehend für 24 Monate beantragt werden anstelle der regulären 12 Monate. Außerdem gibt es Übergangsregelungen lt. § 27 BEEG u.a. bezüglich Elterngeld.

Sonderregelungen in Pandemiezeiten, zuletzt Corona

  • Ausweitung des Kurzarbeitergeldes
    • Dauer des Kurzarbeitergeldes betrug in Coronazeiten 21 Monate statt zwölf Monate
    • Höhe des Kurzarbeitergeldes ist gestiegen
    • Sozialabgaben können zu 50% erstattet werden
  • Telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
  • Entschädigungsansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz
    • Entschädigungen möglich wegen Betreuung von Kindern oder Angehörigen
    • keinen Anspruch auf Entschädigung bei Quarantäne nach Reise in ein Risikogebiet

Der Arbeitsvertrag - die Grundlage für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Unterschrift unter AngestelltenvertragUnterschrift unter Angestelltenvertrag Viele grundsätzlichen Vertragsvereinbarungen regelt der Gesetzgeber durch das Arbeitsrecht. Arbeitsverträge sind unkompliziert zu erstellen, sie erfordern auch keine bestimmte Form. Trotzdem ist es sinnvoll möglichst viel im voraus schriftlich zu fixieren. Da durch einen seriösen und ausführlichen Arbeitsvertrag mögliche Fragen und spätere Rechtsstreitigkeiten vermieden werden können. Formulierungen in Arbeitsverträgen sind meist standardisiert und es ist sehr einfach und unkompliziert eine Vorlage zu nützen. Sie werden mit den notwendigen Angaben über Arbeitnehmer und Arbeitgeber versehen und einer möglichst genauen Arbeitsplatzbeschreibung, evtl. Befristung, Probezeit u.ä. ergänzt. Wichtig ist natürlich die Einigung über Urlaubsanspruch sowie das schriftliche Festhalten des vereinbarten Arbeitsentgeltes, bzw. Gehaltes sowie mögliche Extraleistungen, das Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld etwa. Auch die Zusicherung einer Betriebsrente als wichtige Säule der eigenen Altersvorsorge sollte schriftlicher Bestandteil des Vertrages sein. Müssen Sie das Internet beruflich nutzen? Dann machen klare Regelungen zur privaten Nutzung am Arbeitsplatz Sinn, um Streitigkeiten von vornherein zu vermeiden. Als Arbeitgeber möchte man vielleicht den Zeitpunkt und die Art der Krankmeldung klären. Genügt ein Anruf, oder soll ein Attest gebracht werden und ist eine bestimmte Uhrzeit wichtig zu der die telefonische Krankmeldung einzugehen hat? Oder man möchte Regelungen zu Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall naher Verwandter im Vertrag ergänzt haben. Dem Arbeitgeber wird eventuell der Umgang mit Firmengeheimnissen oder datenschutzrechtlichen Bedingungen wichtig sein. Gerade die Punkte, die nicht im Arbeitsvertrag festgeschrieben sind, können später Probleme bereiten. Um für Klarheit zu sorgen, sollten Nebenabreden generell ausgeschlossen werden. Mündliche Vereinbarungen sind also nur gültig, wenn sie auch schriftlich fixiert werden. Sollte es zum Streit kommen, erleichtert dies dem Arbeitsgericht eine klare Entscheidung. Ein Anwalt für Arbeitsrecht in Krefeld Süd liefert zuverlässigen Rechtsrat.

Zeitverträge

Chef und Arbeitnehmerin unterzeichnen ZeitvertragChef und Arbeitnehmerin unterzeichnen Zeitvertrag Sucht man die rechtlichen Hintergründe von befristeten Arbeitsverträgen, so findet man diese im Teilzeit- und Befristungsgesetz. Möchte man einen Arbeitsvertrag befristen, so gibt es zwei mögliche Varianten dies zu tun, zeitbefristet oder zweckgebunden. Eine Zweckbefristung dient der Erfüllung eines bestimmten Zieles, eine Zeitbefristung hat einen Zeitpunkt gesetzt der das Arbeitsverhältnis beendet. Eine zeitliche Befristung wird meist mit Angabe eines Sachgrundes geschlossen. Durch Befristungen lassen sich Personalkosten gut kalkulieren und Projekte mit optimal ausgebildetem Personal besetzen. Der Arbeitnehmer muss prüfen welche Befristungsvereinbarungen gestellt werden und ob man diese Bedingungen akzeptieren möchte. Dennoch sind befristete Arbeitsverträge für Arbeitnehmer auch von Vorteil, so kann man die Arbeitsstelle und auch das Arbeitsklima kennenlernen und einschätzen ob einem der Arbeitsplatz gefällt. Befristete Arbeitsverträge bieten oft die Gelegenheit auf eine dauerhafte Anstellung im Anschluss an die Befristung. Manchmal kann dies außerdem zu einem Arbeitsverhältnis im Unternehmen führen, an das man vorher gar nicht dachte. Mit zeitlich begrenzten Verträgen haben Geschäftsinhaber gleich mehrere Vorteile, die sie nutzen können. Zuallererst erlauben Befristungen, auch bei unsicheren Zukunftsperspektiven, die Einstellung von Personal. Außerdem können auch Kollegen über einen längeren Zeitraum prüfen, ob der befristete Beschäftigte auf die Stelle und ins Unternehmen passt.

Wie oft Ist es zulässig, die Befristung zu wiederholen?

lächelnde Frau unterzeichnet Vertraglächelnde Frau unterzeichnet Vertrag Ist eine zeitliche Befristung nicht sachgebunden, sondern sachgrundlos, so muss sie in den meisten Fällen nach zwei Jahren enden, so steht es im Gesetz. Ein zweckbefristeter Vertrag endet mit dem Erreichen des formulierten Zweckes wegen dem er geschlossen wurde. Hier gibt es nur die Bedingung, dass das Ende des Vertrages zwei Wochen vor Erreichen dieses Zieles angekündigt werden muss. Aus befristeten Arbeitsverträgen werden häufig, ohne bewusstes Herbeiführen, unbefristete - dies nennt man dann Entfristung. Dies geschieht schon, wenn bei einem sachgrundlos befristeten Vertrag die Befristung zu spät verlängert wurde. Oder eine Änderung, wie die der Arbeitszeit oder des Gehaltes, führt zu einer Entfristung. Es entsteht dadurch ein neuer Arbeitsvertrag. Eine Verlängerung der ursprünglichen Befristung muss noch während der Vertragslaufzeit geschehen.

Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung und der Kündigungsschutz

Frau bedeckt Gesicht wegen EntlassungsschreibenFrau bedeckt Gesicht wegen Entlassungsschreiben Arbeitsverträge sind, wie alle herkömmlichen Verträge, kündbar. Welche Bestimmungen für die Kündigung gelten, kann im Arbeitsvertrag festgehalten sein, oder im Tarifvertrag oder auch in der Betriebsvereinbarung. Der Kündigungsschutz ist zum Schutz des Arbeitnehmers da. Er beginnt laut § 1 Abs. 1 KSchG nach einer sog. Wartezeit von sechs Monaten. Kleine Betriebe mit bis zu 10 Arbeitnehmern erfasst das KSchG jedoch nicht. Hier gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Arbeitnehmer sollen durch das KSchG gesetzlich vor willkürlichen oder sachfremd motivierten Kündigungen geschützt werden. Da sie als potentiell wirtschaftlich schwächer als der Arbeitgeber gelten. Deshalb sieht das Gesetz vor, welche Gründe als Kündigungsgrund akzeptiert werden. Der § 1 Absatz 2 Satz 1 des KSchG besagt, dass diese Gründe entweder personenbedingt, verhaltensbedingt oder betriebsbedingt sein müssen. Rund um das Thema Kündigungsschutz kann eine auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei ihre Mandanten rechtssicher beraten und weiterhelfen.

Nicht gerechtfertigte Kündigung erhalten?

Übergabe KündigungsschreibenÜbergabe Kündigungsschreiben Hat man Zweifel, dass einer der o.g. Gründe vorliegt kann man die Kündigung anfechten. Ein Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht kann zweifelhafte Kündigungen prüfen, anfechten, Fristen ermitteln, oder auch eine gerechte Abfindung für seinen Mandanten verhandeln. Es gibt Personen, die besonderen Kündigungsschutz von Gesetzes wegen haben, dazu gehören unter anderem Betriebsräte, Schwangere oder auch schwerbehinderte Menschen. Sie genießen diesen Schutz wegen ihrer besonderen Lebenssituation oder wegen der ihnen übertragenen Aufgaben im Betrieb. Ähnlich wie bei einer fristlosen Kündigung, bedarf es bei diesen Personengruppen eines wichtigen Kündigungsgrundes. So ist eine Kündigung bei Sonderkündigungsschutz oft nicht ohne Zustimmung des zuständigen Amtes möglich. Bei Kündigungsschutzklagen kann eine Arbeitsrechtsanwalt ausführlich beraten.

Welche gesetzliche Kündigungsfrist gilt?

zornige junge Frauzornige junge Frau Die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats gilt für Arbeitnehmer und kommt immer dann zur Anwendung, wenn es keine anderen schriftlichen Vereinbarungen gibt. Wird die Kündigung von Firmenseite ausgesprochen, so ist die Kündigungsfrist der Angestellten unterschiedlich lang. Die Kündigung in der Probezeit ist klar geregelt. Es gilt eine zweiwöchige Probezeit und ist unabhängig von Terminen. Ab dem Ende der Probezeit erhöht sich die Kündigungsfrist abhängig von der Betriebszugehörigkeit. Die Kündigungsfrist verlängert sich je nach Staffelung alle zwei bis drei Jahre um einen weiteren Monat. Gekündigt werden kann immer zum Monatsende. Eine Ausnahme bildet lediglich die Zugehörigkeit von sechs Monaten bis zu zwei Jahren. Hier beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats. Betriebsvereinbarungen können davon abweichen. Sie sollten im Falle einer Kündigung unbedingt Ihren Arbeitsvertrag bzw. Tarifvertrag prüfen. Klarheit in dieser Angelegenheit kann Ihnen schnell und professionell, bereits in einer Ersteinschätzung, auch ein Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht in Krefeld Süd verschaffen.

Voraussetzung für eine außerordentliche Kündigung

Frauen werden von Chef beschimpftFrauen werden von Chef beschimpft Neben der ordentlichen Kündigung gibt es auch die außerordentliche Kündigung. Sie sollte jedoch nur in Ausnahmefällen zur Anwendung kommen. Es bedarf für diese Kündigung eines gewichtigen Grundes, der im Zweifel auch dem Amtsgericht vorgetragen werden muss. Zusätzlich muss einer außerordentlichen Kündigung meist eine Abmahnung vorausgegangen sein. Gründe, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen, sind z.B. geschäftsschädigende Äußerungen über den Arbeitgeber im Internet, Mobbing, Betrug, Diebstahl, Veruntreuung zulasten des Arbeitgebers, Arbeitsverweigerung oder schon die Androhung des Krankfeierns. Der Arbeitgeber hat nach Kenntnisnahme des Kündigungsgrundes zwei Wochen Zeit die fristlose Kündigung auszustellen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht in Krefeld Süd kann klären, ob die Kündigung anfechtbar ist. Außerordentlich kündigen kann auch der Arbeitnehmer. Auch für ihn gilt die Grundlage der Kündigung hat schwerwiegend zu sein und meist hat auch der Arbeitgeber vorher schriftlich abgemahnt zu werden. Manche Gründe sind denen des Arbeitgebers ganz ähnlich, wie die wiederholte sexuelle Belästigung oder grobe Beleidigung oder aggressives Verhalten. Dazu kommen unpünktliche Gehaltszahlungen, Zahlungsverzug oder auch das Einbehalten der Sozialabgaben. Hilfe bei arbeitsrechtlichen Problemen bieten Anwaltskanzleien für Arbeitsrecht ihren Mandanten bereits durch eine Erstberatung an.

Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, ein Arbeitszeugnis auszustellen

Symbolbild Unterschrift ArbeitszeugnisSymbolbild Unterschrift Arbeitszeugnis Ein Arbeitnehmer hat bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. So will es der Gesetzgeber. Man findet dieses Recht im Bürgerlichen Gesetzbuch. Ebenso besteht neben dem Zeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch ein Anspruch auf ein, in regelmäßigen Abständen ausgestelltes, Zwischenzeugnis. Ein Zwischenzeugnis ist hilfreich bei weiteren Karriereschritten. Wird ein qualifiziertes Arbeitszeugnis gewünscht, so hat die wahrheitsgemäße Beurteilung immer wohlwollend formuliert zu sein. Allerdings habe der Arbeitnehmer auch mit einer befriedigend bewerteten Leistung zufrieden zu sein, so urteilte das Bundesarbeitsgericht 2014. Oftmals wird ein Zeugniscode vermutet, der die Zufriedenheit des Vorgesetzten in schöne Floskeln hüllt. Tatsächlich gibt es eine Art der Zensur. So entspricht ein "zu unser vollen Zufriedenheit" der Schulnote befriedigend und ein "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" der Schulnote sehr gut. Fühlt man sich mit seinem erhaltenen Zeugnis nicht gerecht bewertet, kann der Gang zum Arbeitsrechtler Klarheit schaffen. Nur so kann man gänzlich sicher sein, dass keine negativen, unzulässigen Sätze enthalten sind. Ein vernichtendes Arbeitszeugnis über die erbrachte Leistung bzw. Tätigkeit, ist einem fehlenden Zeugnis gleichzustellen, denn die beruflichen Zukunftsaussichten werden in beiden Fällen schlechter sein. Nehmen Sie für Ihr Anliegen die Hilfe eines Anwaltes mit Rechtsgebiet Arbeitsrecht in Krefeld Süd in Anspruch.

Hilfe vom Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Mit seinen fachlichen Kenntnissen und seiner Beratung ist ein Anwalt für Arbeitsrecht seinem Mandanten eine große Unterstützung. Als Anwalt für Arbeitsrecht ist er ein kompetenter Ansprechpartner bei betriebsverfassungsrechtlichen Dingen genau so wie bei drohender Entlassung wegen vorgeworfenem Fehlverhalten oder anderen das Arbeitsrecht betreffenden Streitigkeiten. So hält er mögliche negative Konsequenzen für seinen Mandanten so gering wie möglich und dies außergerichtlich oder gerichtlich. Die Vertretung durch einen Anwalt oder Fachanwalt hilft dem Mandanten sehr. Die Arbeit und Erfahrung des Anwalts können Klagen vor dem Arbeitsgericht sehr viel besser durchgesetzt werden.

Welche Kosten können bei einem arbeitsrechtlichen Streit anfallen?

Je nach Fall können sich die Kosten aus Anwaltskosten, Gerichtsgebühren, Gutachterkosten sowie Reisekosten zusammensetzen.

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