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Das Arbeitsrecht in Deutschland
Die Rechtsprechung für das Arbeitsrecht berührt unterschiedliche Gesetzbücher. Etwa durch den Mutterschutz, der Mutter und Kind während der Schwangerschaft rechtliche Sicherheit gewährt. Die anschließende Elternzeit wird anschließend durch das BEEG geregelt. Dann gibt es die gesetzlichen Regelungen bei Arbeitsunfähigkeit oder auch die Möglichkeit für Altersteilzeit. Gesetzlich geregelt sind auch die Berufsgenossenschaften durch das Sozialgesetzbuch IV. Bereits ab einem Mitarbeiter muss sich ein Unternehmen bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden. Das MiLoG beinhaltet wiederum die Regelungen zum Mindestlohn. Für den Bereich Zeitarbeit gibt es hierfür übrigens ganz ähnliche Regelungen. Selbst ein späterer Aufhebungsvertrag unterliegt gesetzlichen Regelungen, wenn auch nicht direkt dem Arbeitsrecht zugehörig. Die Klärung einer Scheinselbständigkeit hingegen betrifft nicht nur das Arbeitsrecht sondern auch noch das Sozialrecht.
Arbeitsrecht während einer Pandemie
Durch die Corona Pandemie gibt es auch einige Sonderregelungen das Arbeitsrecht betreffend. Einige der Regelungen betreffen die Bestimmungen über Dauer und Höhe gewährter Kurzarbeit. Außerdem gibt es Übergangsregelungen lt. § 27 BEEG u.a. bezüglich Elterngeld.
Sonderregelungen in Pandemiezeiten, zuletzt Corona
- Ausweitung des Kurzarbeitergeldes
- Dauer des Kurzarbeitergeldes betrug in Coronazeiten 21 Monate statt zwölf Monate
- Höhe des Kurzarbeitergeldes ist gestiegen
- Sozialabgaben können zu 50% erstattet werden
- Telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- Entschädigungsansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz
- Entschädigungen möglich wegen Betreuung von Kindern oder Angehörigen
- keinen Anspruch auf Entschädigung bei Quarantäne nach Reise in ein Risikogebiet
Der Arbeitsvertrag - alle wichtigen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Arbeitnehmer unterschreibt Arbeitsvertrag Auch wenn Arbeitsverträge prinzipiell individuell gestaltet werden können, so sind bei jedem Arbeitsverhältnis diverse gesetzliche Regelungen zu beachten. In Hinblick auf die Inhalte eines Arbeitsvertrages gibt es nur sehr geringe Anforderungen, da auch schon ein mündlich geschlossener Arbeitsvertrag bindend ist. Trotzdem sei es jedem geraten den Arbeitsvertrag möglichst ausführlich und in Schriftform zu verfassen. Denn rechtliche Lücken in Arbeitsverträgen werden im Streitfall durch gesetzliche Regelungen anstelle von individuellen Absprachen zwischen den Vertragspartnern gefüllt. Da Arbeitsverträge sehr gut als Vorlage bereitgestellt werden können, ähneln sich Arbeitsverträge in weiten Teilen. Sie werden mit den notwendigen Angaben über Arbeitnehmer und Arbeitgeber versehen und einer möglichst genauen Arbeitsplatzbeschreibung, evtl. Befristung, Probezeit u.ä. ergänzt. Selbstverständlich gehören der Urlaubsanspruch oder die Bezahlung, bzw. das Gehalt inklusive Zusatzleistungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Provisionen etc. in den Arbeitsvertrag. Sofern der Arbeitgeber Zusatzleistungen wie Kita-Zuschüsse, Fahrtkosten, VWL oder sogar eine Betriebsrente gewährt, sollten diese ebenfalls im Vertrag stehen. Der Arbeitsvertrag sollte klar regeln ob privates Telefonieren oder Internetnutzung erlaubt ist und wenn ja in welchem Ausmaß. Als Arbeitgeber möchte man vielleicht den Zeitpunkt und die Art der Krankmeldung klären. Genügt ein Anruf, oder soll ein Attest gebracht werden und ist eine bestimmte Uhrzeit wichtig zu der die telefonische Krankmeldung einzugehen hat? Vertraglich lässt sich auch gut der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei der Erkrankung naher Angehöriger und der damit nötig gewordenen Pflege vereinbaren. Datenschutz und Firmengeheimnisse sind wichtige Themen die im Arbeitsvertrag geklärt werden sollten. Nur was nicht vertraglich geregelt ist, kann zu Auseinandersetzungen führen. Um für Klarheit zu sorgen, sollten Nebenabreden generell ausgeschlossen werden. Damit kann sich dann niemand auf mündliche Vereinbarungen beziehen. Dies kann im Ernstfall langwierige Auseinandersetzungen vermeiden. Ein Anwalt für Arbeitsrecht in Ottobrunn liefert zuverlässigen Rechtsrat.
Anstellung auf Basis eines befristeten Arbeitsvertrags
Nahaufnahme Unterschrift Gesetzlich ist der befristete Arbeitsvertrag im Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG geregelt. Es gibt zwei unterschiedliche Befristungsmöglichkeiten, die zweckgebundene Befristung und die zeitgebundene Befristung. Ist die Befristung zweckgebunden, so ist z. B. Die Produktion eines bestimmten Gutes abzuschließen. Der Arbeitnehmer wird genau zu diesem Zwecke befristet eingestellt. Ist sie jedoch zeitgebunden, so soll eine Zeitspanne überbrückt werden, beispielsweise ein über längere Zeit erkrankter Mitarbeiter muss vorübergehend ersetzt werden. Befristete Arbeitsverträge kommen immer dann zum Einsatz, wenn noch nicht klar ist, ob eine Arbeitsstelle dauerhaft sinnvoll, nötig oder auch bezahlbar ist. Klar ist, dass der Arbeitnehmer sich über die Befristung sehr genau informieren sollte - und zwar vor der Unterschrift! Ein befristeter Arbeitsvertrag kann auch für den Angestellten ein interessantes Modell sein. Er muss sich so nicht gleich fest binden und hat eine längere Testphase. Über diesen Weg kann man auch durchaus den gewünschten Arbeitsplatz auf Dauer finden. Zusätzlich besteht die Aussicht intern zu wechseln und so zu einem geeigneten Arbeitsplatz zu gelangen. Firmen entscheiden sich oft aus mehreren Gründen für einen befristeten Arbeitsvertrag. So können Personalkosten rasch an die Auftragslage angepasst werden. Überdies kann die Qualifikation des befristet Angestellten über einen längeren Zeitraum begutachtet werden.
Dürfen befristete Verträge erneut befristet verlängert werden?
handschriftliches signieren von Dokumenten Ein zeitlich befristeter Vertrag ohne Sachgrund lässt sich in der Regel insgesamt zwei Jahren befristen. Auch wenn bis zu drei mal verlängert werden darf, so hat dies innerhalb dieser zwei Jahre zu bleiben. Die zweckgebundene Befristung endet mit der Erfüllung des angegebenen Zweckes. Mit Entfristung ist der Wegfall der Befristung gemeint. Es ist dann zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis geworden. Dies kann auch versehentlich geschehen. Dies geschieht schon, wenn bei einem sachgrundlos befristeten Vertrag die Befristung zu spät verlängert wurde. Oder eine Änderung, wie die der Arbeitszeit oder des Gehaltes, führt zu einer Entfristung. Dies ist dann keine Veränderung des bereits bestehenden Vertrages, sondern als gänzlich neuer Arbeitsvertrag zu verstehen. Befristete Verträge sind nur während ihrer noch laufenden Befristung verlängerbar.
Die Kündigung im Arbeitsrecht und das Kündigungsschutzgesetz
traurige Arbeitnehmerin wurde gekündigt Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses unterliegt besonderen Bestimmungen. Bei Kündigungen greifen, wenn nicht im Arbeitsvertrag geregelt, betriebliche oder tarifliche Vereinbarungen. Der Schutz des KSchG beginnt ein halbes Jahr nach Vertragsbeginn. Allerdings gilt dies erst bei Beschäftigung in Betrieben mit über 10 Mitarbeitern. Großen Konzernen soll es so unmöglich gemacht werden, aus Willkür Angestellte zu entlassen und sie in eine existenzbedrohende, arbeitslose Zukunft zu entlassen. Laut KSchG muss einer von drei Kündigungsgründen vorliegen. Diese definiert das Gesetz in § 1 Absatz 2 Satz 1 KSchG: "Sozial ungerechtfertigt ist die Kündigung, wenn sie nicht durch Gründe, die in der Person oder in dem Verhalten des Arbeitnehmers liegen, oder durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb entgegenstehen, bedingt ist." Eine ordentliche Kündigung ist also nur möglich wenn es sich entweder um eine personenbedingte, eine verhaltensbedingte oder eine betriebsbedingte Kündigung handelt. Fragen zum Thema Kündigungsschutz kann eine Kanzlei für Arbeitsrecht rechtssicher beantworten und für ihren Mandanten die bestmögliche Beratung bieten.
Widerspruch bei erhaltener Kündigung
Übergabe Kündigungsschreiben Sieht man sich als Angestellter mit einer möglicherweise nicht gerechtfertigten Kündigung konfrontiert, sollte man sich Rat und Hilfe holen. Ein Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht kann hilfreicher Partner sein um Anschreiben richtig zu formulieren, eventuelle Fragen zu klären, oder auch eine Abfindung einzuklagen. Mit dem Sonderkündigungsschutz möchte der Gesetzgeber bestimmte Personengruppen zusätzlich schützen. Zu diesen Gruppen zählen unter anderem Mütter und Väter in der Erziehungszeit, Auszubildende, Schwangere oder auch Wehrdienstleistende. Dieser besondere Kündigungsschutz gilt auch in Fällen da der Arbeitgeber betriebsbedingt oder verhaltensbedingt kündigen möchte. Eine Kündigung bei Sonderkündigungsrecht bedarf manchmal sogar der Zustimmung der zuständigen Behörde. Um eine Kündigungsschutzklage einzureichen wendet man sich bestmöglich an einen Arbeitsrechtsanwalt.
Welche gesetzliche Kündigungsfrist gilt?
zornige junge Frau Sind im Vertrag keine Kündigungsmodalitäten festgehalten, so gilt für den Arbeitnehmer die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Der Arbeitgeber hat sich an etwas komplexere Berechnungen zu halten. Für die Probezeit, in der Regel sechs Monate, gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Sie ist nicht an feste Termine gebunden. Anschließend erfolgt eine Staffelung der Kündigungsfristen nach Zugehörigkeit im Unternehmen. Bis zwei Jahre Betriebszugehörigkeit ist eine Kündigung vier Wochen zum 15. oder Monatsende möglich. Ab dann nur noch zum Monatsende mit einer ständigen Erhöhung der Frist alle zwei bzw. drei Jahre, um jeweils einen Monat . Betriebsvereinbarungen können davon abweichen. Haben Sie Zweifel ob die Berechnung ihrer Frist richtig berechnet wurde, wenden Sie sich mit dieser Angelegenheit vertrauensvoll an einen Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht in Ottobrunn und lassen Sie sich eine Ersteinschätzung vom Fachmann geben.
Wer darf wann wem fristlos kündigen?
Großaufnahme verzweifelte gekündigte Arbeitnehmerin Es gibt neben der ordentlichen Kündigung auch die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung. Sie ist jedoch eher selten. Es bedarf für diese Kündigung eines gewichtigen Grundes, der im Zweifel auch dem Amtsgericht vorgetragen werden muss. Zusätzlich muss einer außerordentlichen Kündigung meist eine Abmahnung vorausgegangen sein. Als mögliche Gründe aus Arbeitgebersicht sind zum Beispiel Mobbing, sexuelle Belästigung von Kollegen oder auch die Beleidigung des Arbeitgebers. Mit Bekanntwerden des Grundes der diese drastische Kündigung rechtfertigt, hat der Arbeitgeber auch nur zwei Wochen Zeit die fristlose Kündigung auszusprechen. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung sollte man auf keinen Fall den Gang zum Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht in Ottobrunn scheuen. Da sie nicht selten unwirksam sind. Das Recht auf eine außerordentliche Kündigung hat natürlich auch der Arbeitnehmer. Die fristlose Kündigung muss auch wenn sie vom Arbeitnehmer ausgeht stichhaltig begründet werden. Beispiele von gewichtigen Gründen, die den Arbeitnehmer zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen sind grobe Beleidigungen oder Tätlichkeiten, wiederholte sexuelle Belästigung sowie Arbeitsschutzverletzungen. Bei Problemen das Arbeitsrecht betreffend wenden Sie sich für eine Erstberatung an eine Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht.
Jeder Arbeitnehmer hat gesetzlichen Anspruch auf ein Zeugnis
Arbeitszeugnis Unterschrift Ebenso wie ein Angestellter den Anspruch auf ein Zeugnis hat so ist sein Vorgesetzter verpflichtet dieses auszustellen. Dieses Recht ist im § 630 im bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Zwischenzeugnisse auszustellen fällt, ebenfalls in die selbstverständlichen Pflichten des Arbeitgebers wie die Erstellung eines Zeugnisses bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Sinnvoll ist dies zum Beispiel, wenn Sie die Abteilung wechseln oder ihr Vorgesetzter die Firma verlässt. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis unterliegt der Wohlwollenspflicht. Dies bedeutet, dass es keine, für den Arbeitnehmer schädlichen, negativen Aussagen enthalten darf und in seiner Gesamtbewertung nicht schlechter als befriedigend ist. Tatsächlich gibt es sehr kleine, aber feine Unterschiede, die in einem Zeugnis die Leistungsbewertung ausmachen können. Ein "stets" vor einer "vollen Zufriedenheit", würde in Zeugnisnoten ausgedrückt, eine ganze Note besser gewertet als wenn es fehlte. Ist sich der Zeugnisempfänger nicht klar über den wahren Inhalt des verschlüsselten Zeugnisses, so tut er gut daran, sich Rat bei einem Arbeitsrechtler einzuholen. Dies ist die sicherste Möglichkeit um eine gerechte Bewertung der eigenen Leistungen sicher zu stellen. Mit schlechten Beurteilungen im Zeugnis über die ausgeübte Tätigkeit überzeugt man keinen zukünftigen Chef. Die Chancen auf dem Arbeitsmarkt sind mit einem guten Zeugnis ungleich besser. Die Kontaktaufnahme, zur Besprechung Ihres Anliegens, mit einem Anwalt für das Rechtsgebiet Arbeitsrecht in Ottobrunn über anwaltssuche.de ist unverbindlich und kostenfrei.
Hilfe vom Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Die Beratung und die fachlichen Kenntnisse eines Anwalts für Arbeitsrecht sind oftmals ein Segen für seinen Mandanten. So kann der Anwalt oder Fachanwalt kompetent bei allen Streitigkeiten das Arbeitsrecht betreffend helfen wie etwa betriebsverfassungsrechtliche Angelegenheiten oder einer Entlassung wegen vorgeworfenem Fehlverhalten. Außergerichtlich oder gerichtlich, ein Anwalt ist bestrebt die bestmögliche Lösung für seinen Mandanten zu finden um negative Konsequenzen möglichst klein zu halten. Die Unterstützung, die eine anwaltliche Vertretung bietet ist sehr wichtig. Der Anwalt für Arbeitsrecht kann mit seiner Arbeit und Erfahrung Klagen vor dem Arbeitsgericht sehr versiert vertreten.
Welche Kosten fallen bei einem arbeitsrechtlichen Streit an?
Anfallen können zusätzlich zu den Anwaltskosten auch Gerichtsgebühren, Gutachterkosten und Reisekosten.

