Anwalt fristlose Kündigung Leipzig
Unsere Anwälte in Leipzig bieten schnelle Hilfe zu allen Fragen im fristlose Kündigung. Hier finden Sie ausführliche Kanzleiprofile und können kostenlos und unverbindlich Kontakt aufnehmen.
Rechtsanwältin Sabine Geilen
Fachanwaltskanzlei Arbeitsrecht
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht
Schwägrichenstraße 3, 04107 Leipzig
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Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht
Schwägrichenstraße 3, 04107 Leipzig
Rechtsanwältin Coralie Peters
Rechtsanwältin · Fachanwältin für Arbeitsrecht · Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Feuerbachstrasse 21, 04105 Leipzig
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Feuerbachstrasse 21, 04105 Leipzig
Rechtsanwalt Danilo Robel
ROBEL & FRANCKE RECHTSANWÄLTE
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht · Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
August-Bebel-Str. 63, 04275 Leipzig
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Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht · Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
August-Bebel-Str. 63, 04275 Leipzig
Rechtsanwalt Henry Wilhelm
Viehweger, Hartmann & Partner
Rechtsanwalt und Mediator
Chopinstr. 9, 04103 Leipzig
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Rechtsanwalt und Mediator
Chopinstr. 9, 04103 Leipzig
ROBEL & FRANCKE RECHTSANWÄLTE
August-Bebel-Str. 63, 04275 Leipzig
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Viehweger, Hartmann & Partner
Chopinstr. 9, 04103 Leipzig
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Info zu fristlose Kündigung
Eine fristlose Kündigung ist eine außerordentliche Kündigung. Das Arbeitsverhältnis ist mit sofortiger Wirkung beendet. Grundsätzlich kann die fristlose Kündigung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgesprochen werden. In der Praxis kündigt zumeist der Arbeitgeber. Egal, wer fristlos kündigt, beide Parteien benötigen einen so genannten wichtigen Grund. Es muss etwa eine erhebliche Pflichtverletzung vorliegen und nach Abwägen der Interessen keine weitere Zusammenarbeit mehr möglich sein. Der wichtige Grund muss selbstredend umfassend bewiesen werden. Zudem muss die fristlose Kündigung innerhalb von zwei Wochen nach Kenntniserlangung des wichtigen Grundes ausgesprochen werden. In vielen Fällen beziehen sich die wichtigen Gründe auf strafrechtliche Delikte wie Diebstahl, Körperverletzung oder sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Arbeitnehmer, die eine fristlose Kündigung erhalten, sollten sich in jedem Fall mit einer Kündigungsschutzklage wehren. In einem Gerichtsverfahren findet in der Regel eine Interessensabwägung statt. Der Arbeitnehmerschutz wird den Arbeitgeberrechten gegenübergestellt. Oftmals sind Arbeitgeber trotz eklatanter Pflichtverletzung besser beraten, die Kündigung mit einer Abmahnung vorzubereiten. Unsere Anwälte für Arbeitsrecht in Leipzig beraten Sie gerne. Expertentipps zu Arbeit & Beruf