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anwaltssuche Arbeitnehmer und Arbeitgeber reichen sich die Hand
Arbeitnehmer und Arbeitgeber reichen sich die Hand ©freepik - mko

Aufhebungsvertrag – Vor der Unterschrift zum Anwalt für Arbeitsrecht!

Letzte Aktualisierung am 13.08.2020 / Lesedauer ca. 2 Minuten
Der Aufhebungsvertrag eines Arbeitsverhältnisses beendet einvernehmlich ein Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der Kündigungsfristen.

Worauf muss man bei einem Aufhebungsvertrag achten?

Ein Aufhebungsvertrag erfordert die Zustimmung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Er muss schriftlich erfolgen und von beiden Parteien unterzeichnet werden. Mündlich, per Email oder SMS kann kein Aufhebungsvertrag geschlossen werden, er wäre unwirksam. Es empfiehlt sich die Gründe für den Aufhebungsvertrag mit aufzuführen. So sollte beispielsweise eine angedrohte betriebsbedingte Kündigung in jedem Fall im Aufhebungsvertrag aufgeführt werden, um eine Sperrfrist des Angestellten beim Arbeitslosengeld zu vermeiden.

Welche Vorteile hat ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag hat viele Vorteile: Das Arbeitsverhältnis wird einvernehmlich beendet. Offene Fragen zum ausstehenden Gehalt, eine Abfindung, die Abgeltung noch offener Urlaubsansprüche oder der Inhalt des Arbeitszeugnisses können entspannt geregelt und schnell abgewickelt werden. Ein nervenaufreibender Rechtsstreit kann so vermieden werden.

Hat ein Aufhebungsvertrag Nachteile?

Der Aufhebungsvertrag birgt jedoch auch Nachteile für den Arbeitnehmer. Ist der Aufhebungsvertrag erst unterzeichnet, kann er nur schwer wieder rückgängig gemacht werden und bedürfe auch hierfür die Zustimmung beider Parteien. Akzeptiert man einen Aufhebungsvertrag, so gelten auch die in ihm geregelten Bedingungen und Kündigungsfristen. Evtl. im Angestelltenvertrag vereinbarte Sonderkündigungsfristen kommen dann nicht mehr zur Anwendung. Im Falle eines Aufhebungsvertrages muss auch nicht der Betriebsrat angehört werden. Unbedingt bedenken sollte man auch, dass es, wie eingangs erwähnt, zu einer Sperr- oder Ruhezeit beim Bezug von Arbeitslosengeld führen kann. Obendrein wird eine evtl. vereinbarte Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet.

Aufhebungsvertrag – Rat vom Anwalt für Arbeitsrecht einholen

Wird dem Angestellten von Arbeitgeberseite ein Aufhebungsvertrag angeboten, sollte dieser sich vor Unterzeichnung ausführlich von einem Experten für Arbeitsrecht beraten lassen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht berät seinen Mandanten umfassend zu Rechten und Ansprüchen bezüglich eines Aufhebungsvertrages. Er kann Risiken und Vorteile eines Aufhebungsvertrages abwägen und in vielen Fällen kann ein Anwalt für Arbeitsrecht auch eine Abfindung mit dem Arbeitgeber verhandeln und erfolgreich durchsetzen.
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