Versicherungrecht & Sozialversicherung - Expertentipps von Anwälten (Seite 2)
Hier finden Sie juristische Fachbeiträge unserer teilnehmenden Rechtsanwälte zum Thema Versicherungrecht & SozialversicherungWas ist zu tun wenn man bei einem Unfall einen Gesundheitsschaden erleidet und keine Zeuge den Unfallhergang beobachtet haben. Versicherer stellen in solchen Situationen den Unfallhergang gerne in Abrede.





Bei der Beantwortung von Gesundheitsfragen ist größte Sorgfalt geboten. Bei falsch beantworteten Fragen stehen dem Versicherer erhebliche Gestaltungsrechte zu.





In der Praxis ist häufig zu beobachten, dass der Versicherer, nachdem er aufgrund des Antrages auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung in die Prüfung eingetreten ist, ein Angebot aus "Kulanz" abgibt. War der Versicherungsnehmer für einen zurückliegenden Zeitraum arbeitsunfähig krank, was regelmäßig der Fall ist, werden vielfach Schreiben mit folgender Formulierung herausgegeben:





Wenn Sie einen Antrag auf Leistungen wegen Berufsunfähigkeit stellen, wird der Versicherer zunächst Unterlagen anfordern und diese zur Prüfung des Leistungsfalles auswerten. Die weiteren Handlungsmöglichkeiten des Versicherers sind dann aber begrenzt, denn in den Versicherungsbedingungen und dem einschlägigen Versicherungsvertragsgesetz (VVG), dort § 173 Abs. 1, ist geregelt, dass der Versicherer nach entsprechender Prüfung in Textform erklären muss, ob er seine Leistungspflicht anerkennt. Der Versicherer hat dann folgende Möglichkeiten:





Privatpatienten mit einer altersbedingten Fehlsichtigkeit bleiben auf den Behandlungskosten des Augenarztes nach einem aktuellen Urteil sitzen.





Wer in Deutschland Sozialhilfe erhalten möchte muss zunächst sein eigenes Vermögen einsetzen. Dies zeigen zwei aktuelle Entscheidungen ...





Ein Hausratversicherer wird von seiner Leistungspflicht frei, wenn der Versicherte ihm eine erst nachträglich erstellte Rechnung für ein gestohlen gemeldetes Fahrrad vorlegt.





Wer krankenversichert ist, hat auch einen Anspruch auf die Übernahme der Behandlungskosten bei Krankheit, so sollte man meinen. Doch die Krankenkasse zahlt nicht immer. Ihre so genannte Leistungspflicht ist durch zahlreiche Regelungen wie Gesetze, Richtlinien und Verträge begrenzt. Zum Streit kommt es meist, wenn es um die Kostenübernahme bei alternativen Heilmethoden geht.




