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Das Arbeitsrecht in Deutschland
Gesetzestexte zum Arbeitsrecht findet man in unterschiedlichen Gesetzbüchern. Etwa durch den Mutterschutz, der Mutter und Kind während der Schwangerschaft rechtliche Sicherheit gewährt. Im Anschluss dann die Elternzeit, auch sie ist gesetzlich im BEEG geregelt. Der Staat regelt auch die Arbeitsunfähigkeit durch das EntgFG, oder die Altersteilzeit durch das AltersTZG. Die Berufsgenossenschaften sind ebenso gesetzlich geregelt (im SGB IV). Die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft hat durch den Arbeitgeber zu erfolgen. Das MiLoG beinhaltet wiederum die Regelungen zum Mindestlohn. Ähnliche Lohnuntergrenzen gelten übrigens auch für den Bereich der Zeitarbeitsverträge. Aufkommende Fragen zu einem Aufhebungsvertrag werden ebenfalls durch das Gesetz geschlossen, wenn auch nicht direkt durch das Arbeitsrecht. Für die Prüfung einer Scheinselbständigkeit hingegen reicht ein Blick aus arbeitsrechtlicher Sicht nicht aus, hier muss auch noch sozialrechtlich geprüft werden.
Arbeitsrecht während einer Pandemie
Die Corona Pandemie hat die Regierung zu einigen Übergangsvorschriften das Arbeitsrecht betreffend genötigt. Kurzarbeit kann nun vorübergehend für 24 Monate beantragt werden anstelle der regulären 12 Monate. Es gibt vorübergehend sogar die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung und den § 27 BEEG "Sonderregelung aus Anlass der COVID-19-Pandemie".
Sonderregelungen in Pandemiezeiten, zuletzt Corona
- Ausweitung des Kurzarbeitergeldes
- Dauer des Kurzarbeitergeldes betrug in Coronazeiten 21 Monate statt zwölf Monate
- Höhe des Kurzarbeitergeldes ist gestiegen
- Sozialabgaben können zu 50% erstattet werden
- Telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- Entschädigungsansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz
- Entschädigungen möglich wegen Betreuung von Kindern oder Angehörigen
- keinen Anspruch auf Entschädigung bei Quarantäne nach Reise in ein Risikogebiet
Der Arbeitsvertrag - die Basis des Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Arbeitsvertrag wird zur Unterzeichnung vorgelegt Das rechtliche Verhältnis zwischen den Vertragsparteien regelt der Gesetzgeber durch das Arbeitsrecht. Ein Arbeitsvertrag muss nicht notwendiger Weise lang sein, er kommt schon mit wenigen, das Arbeitsverhältnis umschreibenden, Angaben aus. Aber jede vorher getroffene schriftliche Absprache muss später nicht mühsam geklärt werden. Da durch einen seriösen und ausführlichen Arbeitsvertrag mögliche Fragen und spätere Rechtsstreitigkeiten vermieden werden können. Das Gerüst eines Arbeitsvertrages kann man sich als Vorlage im Internet herunterladen. Sind sich die beiden Vertragsparteien über die genaue Arbeitsplatzbeschreibung und Regelungen wie Arbeits- und Probezeit und auch Urlaub einig geworden, so ergänzt man dies im Arbeitsvertrag. Selbstverständlich gehören der Urlaubsanspruch oder die Bezahlung, bzw. das Gehalt inklusive Zusatzleistungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Provisionen etc. in den Arbeitsvertrag. Sofern der Arbeitgeber Zusatzleistungen wie Kita-Zuschüsse, Fahrtkosten, VWL oder sogar eine Betriebsrente gewährt, sollten diese ebenfalls im Vertrag stehen. Der Arbeitsvertrag sollte klar regeln ob privates Telefonieren oder Internetnutzung erlaubt ist und wenn ja in welchem Ausmaß. Man kann im Vertrag auch festlegen bis wann man sich krankgemeldet haben muss und im längeren Krankheitsfall, wie die Lohnfortzahlung geregelt ist. So gibt es noch einige Themen, die in einem Arbeitsvertrag geregelt werden können. Die Lohnfortzahlung wenn man die Pflege von nahen, erkrankten Verwandten übernommen hat zum Beispiel. Datenschutz und Firmengeheimnisse sind wichtige Themen die im Arbeitsvertrag geklärt werden sollten. Oftmals führen gerade nicht vorhandene Formulierungen zu Streitigkeiten im Arbeitsrecht. So genannte Nebenabreden sollten im Vertrag unbedingt ausgeschlossen werden. Diese Klausel verhindert wirksam unnötige Streitigkeiten. Ein richterliches Urteil kann so schneller und gerechter getroffen werden. Geht es vor das Arbeitsgericht, vertritt Sie ein Rechtsanwalt in Frankfurt am Main Ostend mit Schwerpunkt Arbeitsrecht.
Der befristete Arbeitsvertrag
Unterschrift unter einen befristeten Arbeitsvertrag Die gesetzlichen Regelungen findet man im Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG. Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Arten einen Arbeitsvertrag zu befristen. Diese sind entweder zweckbefristet oder zeitbefristet. Eine Zweckbefristung dient der Erfüllung eines bestimmten Zieles, eine Zeitbefristung hat einen Zeitpunkt gesetzt der das Arbeitsverhältnis beendet. Eine zeitliche Befristung wird meist mit Angabe eines Sachgrundes geschlossen. Befristete Arbeitsverträge sind bei Projektarbeiten sehr beliebt in Unternehmen. Der Arbeitnehmer sollte sich genau über die Befristungsmodalitäten informieren bevor er einem befristeten Arbeitsvertrag zustimmt. Ist sich der Erwerbstätige nicht sicher, ob der Arbeitsplatz zu ihm passt, kann eine Befristung auch für ihn durchaus attraktiv sein. Ein befristetes Arbeitsverhältnis kann durchaus eine Vorstufe zur Festanstellung sein. Oder man bekommt eventuell sogar eine noch passendere Tätigkeit im Unternehmen angeboten. Dem Unternehmen bieten Zeitverträge diverse Vorteile. Zuallererst erlauben Befristungen, auch bei unsicheren Zukunftsperspektiven, die Einstellung von Personal. Ein ebenfalls wesentlicher Vorteil für den Arbeitgeber ist, dass eine Befristung als eine Art verlängerte Probezeit funktioniert.
Eine wichtige Frage: wie oft darf verlängert werden?
lächelnde Frau unterzeichnet Vertrag Eine sachgebundene zeitliche Befristung hat keine Maximalbefristung. Allerdings ist zu beachten, dass eine lange Gesamtdauer, oder auch eine hohe Anzahl von Befristungen als Zeichen eines Rechtsmissbrauchs gedeutet werden können. Ist die Befristung nicht sachgebunden darf sie normalerweise längstens zwei Jahre inklusive von max. drei Verlängerungen andauern. Ein zweckbefristeter Vertrag endet mit dem Erreichen des formulierten Zweckes wegen dem er geschlossen wurde. Hier gibt es nur die Bedingung, dass das Ende des Vertrages zwei Wochen vor Erreichen dieses Zieles angekündigt werden muss. Oft wandeln sich befristete Verträge durch ein Versehen in unbefristete um, ohne dass es den Vertragsparteien klar ist. Dies geschieht schon, wenn bei einem sachgrundlos befristeten Vertrag die Befristung zu spät verlängert wurde. Oder eine Änderung, wie die der Arbeitszeit oder des Gehaltes, führt zu einer Entfristung. Dann handelt es sich um einen neuen Arbeitsvertrag. Die Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages kann nur vor Ablauf der Frist durchgeführt werden.
Die Kündigung im Arbeitsrecht und das Kündigungsschutzgesetz
Frau bedeckt Gesicht wegen Entlassungsschreiben Die Kündigung von Arbeitsverträgen ist möglich. Für die Kündigungsfrist ist oft die Betriebsvereinbarung maßgeblich. Ist die Probezeit nach sechs Monaten beendet, beginnt der Schutz des Angestellten durch das KSchG. In den Schutz des Kündigungsschutzes kommt ein Arbeitnehmer allerdings erst in Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern. Willkürliche Kündigungen sollen dadurch vermieden werden. Eine ordentliche Kündigung ist lt. Kündigungsschutzgesetz nur gerechtfertigt, wenn der Kündigungsgrund in der Person oder dem Verhalten des Angestellten liegt oder wenn betriebliche Erfordernisse es nötig machen. Wenden Sie sich bei Fragen zum Kündigungsschutz an eine Kanzlei für Arbeitsrecht, dort wird Ihnen dann als Mandant bestmöglich weitergeholfen.
Kündigungsschutzgesetz lässt Widerspruch zu
deprimierter Arbeitnehmer am Schreibtisch Hat man Zweifel, dass einer der o.g. Gründe vorliegt kann man die Kündigung anfechten. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann rechtssicher beraten, vermitteln, den Arbeitgeber von der Unwirksamkeit seiner Kündigung informieren oder gegebenenfalls auch eine Abfindung aushandeln. Bestimmte Personengruppen genießen Sonderkündigungsschutz, hier gehören Schwangere und Mütter nach der Entbindungszeit genauso dazu wie Wehrdienstleistende oder Auszubildende. Der besondere Schutz ist entweder ihrer konkreten Lebenssituation geschuldet oder der Aufgabe die sie im Betrieb übernommen haben und leicht zu Differenzen mit dem Arbeitgeber führen könnten. Dieser besondere Kündigungsschutz gilt auch in Fällen da der Arbeitgeber betriebsbedingt oder verhaltensbedingt kündigen möchte. Eine Kündigung bei Sonderkündigungsrecht bedarf manchmal sogar der Zustimmung der zuständigen Behörde. Sucht man Informationen über Kündigungsschutzklagen, so kann hier ein Arbeitsrechtsanwalt weiterhelfen.
Näheres zu den gesetzlichen Kündigungsfristen
erschöpfter Buchhalter Ohne vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist gilt die gesetzliche Mindestkündigungsfrist für Arbeitnehmer gem. § 622 BGB. Sie beträgt für Arbeiter sowie für Angestellte vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Kündigt hingegen das Unternehmen, so muss es die Kündigungsfristen etwas komplexer errechnen. Einfach gehalten ist die Kündigung während der Probezeit. Ohne Einhaltung von Terminen ist sie hier jederzeit möglich und die Frist beträgt lediglich zwei Wochen. Ab dem Ende der Probezeit erhöht sich die Kündigungsfrist abhängig von der Betriebszugehörigkeit. Gibt es für den Unternehmer bei einer Betriebszugehörigkeit seines Angestellten bis zu zwei Jahren, noch die Möglichkeit auch zum 15. eines Kalendermonats mit einer vierwöchigen Frist zu kündigen, so kann ihm ab dann nur noch zum Monatsende gekündigt werden. Von zwei bis fünf Jahren Betriebszugehörigkeit beträgt sie noch einen Monat, erhöht sich dann aber alle zwei bis drei Jahre um jeweils einen weiteren Monat. Sofern es keine betriebliche Vereinbarung gibt, die etwas anderes regelt. Haben Sie eine Kündigung erhalten ist es immer wichtig einen Blick in die Verträge zu werfen und zu kontrollieren ob die Kündigungsfrist richtig berechnet wurde. Auch bei Unklarheiten dieser oder anderer Angelegenheiten, hilft ein Anwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt am Main Ostend rechtssicher, bereits mit seiner Ersteinschätzung der Situation weiter.
Voraussetzung für eine außerordentliche Kündigung
Frauen werden von Chef beschimpft Neben der ordentlichen Kündigung gibt es auch die außerordentliche Kündigung. Sie sollte jedoch nur in Ausnahmefällen zur Anwendung kommen. Ohne schwerwiegenden Grund kann diese jedoch nicht ausgesprochen werden. Meist wird auch als erste Maßnahme des Arbeitgebers eine Abmahnung des Angestellten verlangt. Nutzt der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit exzessiv PC-, Internet- oder E-Mail für Privates, oder löscht er Daten um dem Arbeitgeber den Zugriff darauf zu nehmen sind genauso anerkannte Gründe wie Drogenkonsum, Diebstahl des Arbeitgebers oder Mobbing. Mit Bekanntwerden des Grundes der diese drastische Kündigung rechtfertigt, hat der Arbeitgeber auch nur zwei Wochen Zeit die fristlose Kündigung auszusprechen. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung sollte man auf keinen Fall den Gang zum Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt am Main Ostend scheuen. Da sie nicht selten unwirksam sind. Allerdings hat auch der Arbeitnehmer unter bestimmten Bedingungen das Recht außerordentlich zu kündigen. Einen triftigen Grund braucht auch er für einen so drastischen Schritt, auch eine vorausgehende Abmahnung kann erforderlich sein. Ein schwerwiegender Grund des Arbeitnehmers könnte ausbleibende, oder unpünktliche Gehaltszahlungen sein. Eine vorherige Abmahnung ist nicht nötig, wenn der Arbeitgeber bereits Insolvenz beantragt hat. Eine Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht bietet seinen Mandanten bei Arbeitsrecht Problemen die Möglichkeit einer Erstberatung.
Das Recht auf ein Arbeitszeugnis
Arbeitszeugnis Unterschrift Egal wie die zufrieden der Arbeitgeber mit der Leistung seines Angestellten war, er ist verpflichtet dem Arbeitnehmer beim Ausscheiden aus der Firma ein Arbeitszeugnis auszustellen. Dies ist gesetzlich im BGB geregelt. Zwischenzeugnisse auszustellen fällt, ebenfalls in die selbstverständlichen Pflichten des Arbeitgebers wie die Erstellung eines Zeugnisses bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Sinnvoll ist dies zum Beispiel, wenn Sie die Abteilung wechseln oder ihr Vorgesetzter die Firma verlässt. Wird ein qualifiziertes Arbeitszeugnis gewünscht, so hat die wahrheitsgemäße Beurteilung immer wohlwollend formuliert zu sein. Allerdings habe der Arbeitnehmer auch mit einer befriedigend bewerteten Leistung zufrieden zu sein, so urteilte das Bundesarbeitsgericht 2014. Tatsächlich gibt es sehr kleine, aber feine Unterschiede, die in einem Zeugnis die Leistungsbewertung ausmachen können. Ein "stets" vor einer "vollen Zufriedenheit", würde in Zeugnisnoten ausgedrückt, eine ganze Note besser gewertet als wenn es fehlte. Fühlt man sich mit seinem erhaltenen Zeugnis nicht gerecht bewertet, kann der Gang zum Arbeitsrechtler Klarheit schaffen. Dies ist die sicherste Möglichkeit um eine gerechte Bewertung der eigenen Leistungen sicher zu stellen. Mit schlechten Beurteilungen im Zeugnis über die ausgeübte Tätigkeit überzeugt man keinen zukünftigen Chef. Die Chancen auf dem Arbeitsmarkt sind mit einem guten Zeugnis ungleich besser. Nehmen Sie für Ihr Anliegen die Hilfe eines Anwaltes mit Rechtsgebiet Arbeitsrecht in Frankfurt am Main Ostend in Anspruch.
Wann hilft der Anwalt für Arbeitsrecht?
Ohne die Beratung und die fachlichen Kenntnisse, die ein Anwalt für Arbeitsrecht hat, mag eine persönliche Situation aussichtslos erscheinen. Ob betriebsverfassungsrechtliche Angelegenheiten, eine Entlassung wegen unterstellten Fehlverhaltens oder auch andere Streitigkeiten, ein Anwalt bietet immer kompetente Hilfe. Als Anwalt sucht er für seinen Mandanten einen Weg mit den geringsten negativen Konsequenzen - außergerichtlich oder gerichtlich. Dem Mandanten ist die anwaltliche Vertretung eine große Hilfe und Erleichterung. Durch die Arbeit und die Erfahrung des Anwalts sind Klagen vor dem Arbeitsgericht sehr viel besser durchzusetzen.
Welche Kosten können bei einem arbeitsrechtlichen Streit anfallen?
Anfallen können zusätzlich zu den Anwaltskosten auch Gerichtsgebühren, Gutachterkosten und Reisekosten.

