Mieten & Vermieten - Expertentipps von Anwälten (Seite 7)
Viele Mieter kennen das Problem: Immer mehr Wohnungen und Häuser werden mit hoch isolierenden Fenstern ausgestattet. Durch neue technische Möglichkeiten wird der Luftzug durch Fensterrahmen und Fensterläden und Haus- und Wohnungstüren auf ein Mindestmaß eingeschränkt. Ohne ausreichende Belüftung der Wohnung entsteht aber häufig Schimmel. Kann hierbei der Mieter die Kosten, die er wegen der Beseitigung von Feuchtigkeit in der Wohnung aufgewendet hat, vom Vermieter ersetzt bekommen?





Hat der Mieter Anspruch auf Schadensersatz, wenn ihm unberechtigt gekündigt wurde?





Bei Mietminderung wegen des Verhaltens eines Mitmieters (Lärm, Ruhestörung etc.) kann der Vermieter vom störenden Mieter Schadensersatz wegen Mietausfalls verlangen.





Bei Mängeln in der Wohnung (Schimmelschäden, Wasserschäden, Heizungsausfall, undichte Fenster etc.) ist der Gebrauchswert der Wohnung regelmäßig beeinträchtigt. Die Miete ist dann regelmäßig in dem Maße gemindert, in dem der Gebrauchswert der Wohnung durch den Mangel beeinträchtigt ist. Bei leichten Mängeln - optische Mängel durch Schimmelflecken, kurzzeitiger Heizungsausfall im Herbst - ist die Miete nur um eine geringe Quote (regelmäßig 5-15 %) gemindert. Bei schweren Mängeln - gesundheitsschädlicher Schimmel, Ausfall der Heizungsanlage über Wochen - kann die Miete um bis zu 80-100 % gemindert sein.





Bei einer zerstörten Vertrauensgrundlage kann sowohl der Vermieter, als auch der Mieter das Mietverhältnis fristlos aus wichtigem Grund kündigen. Das gilt sowohl für Gewerberäume, als auch für Mietverhältnisse über Wohnraum.





Eine vom Vermieter ausgesprochene fristlose Kündigung gegenüber einer psychisch kranken Mieterin ist rechtens.





In den allermeisten Mietverträgen ist vereinbart, dass die Miete spätestens bis zum dritten Werktag eines Monats an den Vermieter zu zahlen ist. Das heißt grundsätzlich, dass die per Banküberweisung/Dauerauftrag überwiesene Miete am 3. Werktag auf dem Konto des Vermieters gutgeschrieben sein muss. Was aber, wenn der Mieter die Miete einige Tage später überweist? Kann dies ein Grund für eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses sein?





Immer wieder gibt es Unklarheiten im Zusammenhang mit der Pflicht des Mieters, eine Kaution zu leisten. Nachfolgend deshalb die wichtigsten Informationen in diesem Zusammenhang im Überblick.





BGH, Urteil zum Aufteilungsschutz bei Kündigung im „Zweifamilien-Reihenhaus“ vom 23.06.2010 – VIII ZR 325/09





Die sogenannte 'Weiß-Klausel' , nach der bei Auszug eines Mieters weiß gestrichen sein muss, wurde nun dem Bundesgerichtshof zur Prüfung vorgelegt.




