Wohnen & Bauen - Expertentipps von Anwälten (Seite 4)
Hier finden Sie juristische Fachbeiträge unserer teilnehmenden Rechtsanwälte zum Thema Wohnen & BauenEin Immobilienkäufer kann die Rückabwicklung seines Kaufvertrags verlangen, wenn das erworbene Haus tatsächlich zwei Jahre älter ist, als im Vertrag angegeben wurde. Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Hamm hervor.





Bauämter haften dann für Mietausfälle oder geringere Verkaufspreise, wenn sie einem Eigentümer zu Unrecht eine Baugenehmigung verweigern. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshof hervor.





Muss ein Immobilienmakler die Objektangaben die er vom Verkäufer erhält auf ihre Richtigkeit hin überprüfen, bevor er das Objekt gegenüber dem Käufer mit diesen Angaben bewirbt? Haftet der Makler für falsche Angaben im Exposé?





BGH: Finanzierungskosten bei Rückabwicklung eines Immobilienkaufs (hier: einer Eigentumswohnung) ersatzfähig





Zahlreiche Kreditnehmer haben in der Vergangenheit teure Baudarlehen aufgenommen und würden deshalb von den aktuell sehr günstigen Zinsniveaus für Immobilienkredite deutlich profitieren. Um jedoch eine teure Baufinanzierung durch eine günstigere zu ersetzen, müssen Darlehensnehmer bestehende Kreditverträge kündigen. Dieses Recht versuchen die Kreditgeber durch unterschiedliche Vertragsklauseln einzuschränken, indem sie einen vorzeitigen Vertragsausstieg ausschließen bzw. im Kündigungsfall z. B. Vorfälligkeitsentschädigungen für entgangene Zinsgewinne verlangen.





Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte über einen vergleichsweise banalen, alltäglichen Fall zu entscheiden, der jedoch immer wieder Anlass zu Diskussionen gibt: Ein Bauunternehmer hat bei der Ausführung von Bauleistungen ein anderes Material verwenden als in einem ursprünglichen Leistungsverzeichnis erwähnt war. Seinem Zahlungsanspruch hielt der Besteller Mangelhaftigkeit des Werkes wegen des abweichend ausgeführten Materials entgegen.





Die Grundsätze über das kaufmännische Bestätigungsschreiben sind auf (Baustellen-) Protokolle entsprechend anwendbar.





Der Artikel thematisiert ein aktuelles Urteil des OLG Düsseldorf, Az. 21 U 74/10 vom 28.08.2012 zu den Verpflichtungen des ausführenden Unternehmens bei Dachdeckerarbeiten.





Der Verkäufer einer mangelhaften Sache muss die Ein- und Ausbaukosten im Fall eines Geschäftes zwischen Unternehmern nicht gem. § 439 I 1. Alt BGB tragen.





Der Mieter ist grundsätzlich verpflichtet, die Wohnung richtig zu heizen und zu lüften. Wenn er dies nicht tut, kann er für einen Schimmelschaden verantwortlich sein oder zumindest eine Mitschuld daran tragen.




