Expertentipps zu aktuellen Rechtsfragen (Seite 63)
Bei Mietminderung wegen des Verhaltens eines Mitmieters (Lärm, Ruhestörung etc.) kann der Vermieter vom störenden Mieter Schadensersatz wegen Mietausfalls verlangen.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15. November 2011 - 9 AZR 348/10 - Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 31. März 2010 - 20 Sa 87/09 -
Nachstehend ein aktuelles Urteil zur Wirksamkeit der Heizungs-Verordnung bei Wohnungseigentum.
Die Amtsausübung eines Pfarrers endet nicht automatisch mit seinem Ruhestand.
Erst Kurzarbeit, nun Betriebsschließung bei First Solar in Frankfurt/Oder. Was sollten die ca.1.200 Mitarbeiter, die nun von der Entlassung bedroht sind, beachten?
In wenigen Tagen läuft für die meisten Schlecker Mitarbeiter, die eine Kündigung erhalten haben, die Frist für die Erhebung der Kündigungsschutzklage ab. Wer noch nicht geklagt hat, muss sich nun zügig entscheiden. Was ist zu beachten?
Der Insolvenzverwalter der Firma Schlecker hat nun die Kündigungen versandt. Wie sollen sich die betroffenen Mitarbeiter verhalten?
Bei Mängeln in der Wohnung (Schimmelschäden, Wasserschäden, Heizungsausfall, undichte Fenster etc.) ist der Gebrauchswert der Wohnung regelmäßig beeinträchtigt. Die Miete ist dann regelmäßig in dem Maße gemindert, in dem der Gebrauchswert der Wohnung durch den Mangel beeinträchtigt ist. Bei leichten Mängeln - optische Mängel durch Schimmelflecken, kurzzeitiger Heizungsausfall im Herbst - ist die Miete nur um eine geringe Quote (regelmäßig 5-15 %) gemindert. Bei schweren Mängeln - gesundheitsschädlicher Schimmel, Ausfall der Heizungsanlage über Wochen - kann die Miete um bis zu 80-100 % gemindert sein.
Bei einer zerstörten Vertrauensgrundlage kann sowohl der Vermieter, als auch der Mieter das Mietverhältnis fristlos aus wichtigem Grund kündigen. Das gilt sowohl für Gewerberäume, als auch für Mietverhältnisse über Wohnraum.
Eine vom Vermieter ausgesprochene fristlose Kündigung gegenüber einer psychisch kranken Mieterin ist rechtens.