Expertentipps zu aktuellen Rechtsfragen (Seite 66)
Bei einer zerstörten Vertrauensgrundlage kann sowohl der Vermieter, als auch der Mieter das Mietverhältnis fristlos aus wichtigem Grund kündigen. Das gilt sowohl für Gewerberäume, als auch für Mietverhältnisse über Wohnraum.
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Eine vom Vermieter ausgesprochene fristlose Kündigung gegenüber einer psychisch kranken Mieterin ist rechtens.
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Laut Zeitungsberichten verkauft Vodafone sein vorrangig für Festnetzkunden zuständiges Callcenter (ca. 500 Mitarbeiter) an die Bertelsmann-Tochter Arvato. Mitarbeiter, die einen Übergang zur Arvato ablehnen, sollen Abfindungen in Höhe von deutlich mehr als einem Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr erhalten. Beschäftigungszeiten bei den Firmen Arcor und Otelo sollen hierbei angerechnet werden. Außerdem soll den Mitarbeitern, die auf Arvato übergehen wollen, für mindestens zwei Jahre das bisherige Gehalt garantiert werden. Dazu eine kurze Einschätzung vom Fachanwalt.
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Bei den Themen Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) und Entziehung der Fahrerlaubnis denkt man in erster Linie an Alkohol im Straßenverkehr. In letzter Zeit sind jedoch Maßnahmen der Führerscheinstelle im Vormarsch, die sich auf den Nachweis von Drogen (in erster Linie Cannabis, Amphetamine und Kokain) stützen.
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In den allermeisten Mietverträgen ist vereinbart, dass die Miete spätestens bis zum dritten Werktag eines Monats an den Vermieter zu zahlen ist. Das heißt grundsätzlich, dass die per Banküberweisung/Dauerauftrag überwiesene Miete am 3. Werktag auf dem Konto des Vermieters gutgeschrieben sein muss. Was aber, wenn der Mieter die Miete einige Tage später überweist? Kann dies ein Grund für eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses sein?
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In München gibt es nun eine weitere "neue" Abmahnkanzlei, bei der es sich mutmaßlich jedoch lediglich um einen raffinierten Betrugsversuch handelt. Denn den vermeintlichen Münchner Rechtsanwalt "Klaus Kroner" gibt es gar nicht, zumindest ist er nicht bei der Bundesrechtsanwaltskammer registriert, was eine Recherche unserer Kanzlei ergeben hat.
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Gemäß § 1626 Abs. 1 BGB haben die Eltern das Recht und auch die Pflicht, für ihr minderjähriges Kind zu sorgen. Die elterliche Sorge umfasst die Personensorge und die Vermögenssorge.
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Hat der Erblasser sein Testament nicht in amtliche Verwahrung gegeben, sondern einer für ihn vertrauenswürdigen Person überlassen, so ist diese Person verpflichtet, unverzüglich nachdem sie Kenntnis von dem Tod des Erblassers erlangt hat, das Testament im Original dem Nachlassgericht abzuliefern.
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Keine Lügen im Lebenslauf! Wer Praktika erfindet oder Zeugnisse fälscht, riskiert die fristlose Kündigung oder die Anfechtung des Arbeitsvertrages noch nach Jahren.
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Hilfsmittel können durch verschiedene Sozialversicherungs- bzw. Sozialleistungsträger gewährt werden. Die Krankenkassen sind für die Versorgung mit Hilfsmitteln zuständig, wenn sie erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen.
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